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Neues, Recht

Die jüngste Entscheidung der EDSA zu „Consent or Pay“-Modellen für Online-Plattformen


EDPB opinion on pay or consent model

Die Regulierungsbehörden der Niederlande, Norwegens und Deutschlands (Hamburg) haben den Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) um eine Stellungnahme zu der Frage gebeten, ob große Online-Plattformen „Consent or Pay“-Modelle für verhaltensbezogene Werbung verwenden dürfen, die auf einer gültigen und freiwilligen Einwilligung der Nutzer basieren. Der Hintergrund war die Einführung eines Abonnementmodells durch Meta im Oktober 2023, bei dem die Nutzer die Wahl haben, entweder eine monatliche Gebühr zu zahlen, um die Dienste von Meta ohne Werbung zu nutzen, oder die Dienste kostenlos zu nutzen und Werbung angezeigt zu bekommen – ein direktes Beispiel für ein „Consent or Pay“-Modell.

Die Entscheidung der EDSA zu diesem Thema lautet, dass große Online-Plattformen, die ihren Kunden nur die Wahl lassen, entweder eine Gebühr zu zahlen oder der Verarbeitung personenbezogener Daten für verhaltensbezogene Werbung einzuwilligen, nicht im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung stehen. Ein solches Modell führt zu einer erzwungenen Einwilligung und benachteiligt Nutzer, die sich dagegen entscheiden. Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) muss eine gültige Einwilligung freiwillig erfolgen, und die Nutzer sollten sich nicht gezwungen fühlen, in die Datenverarbeitung einzuwilligen, um die Dienste einer Online-Plattform nutzen zu können.

In Fällen, in denen die Nutzung dieser großen Online-Plattformen für die soziale Teilhabe oder den Zugang zu beruflichen Netzwerken von wesentlicher Bedeutung ist, wird die Beschränkung des Zugangs auf Personen, die keine Einwilligung erteilt haben, als negativ angesehen und steht nicht im Einklang mit den Grundsätzen der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit, der Zweckbindung, der Datenminimierung und der Fairness gemäß der DSGVO.

Empfehlungen der EDSA zur Compliance

Um die Standards der DSGVO zu erfüllen, fordert der EDSA die Plattformen daher auf, eine echte „gleichwertige Alternative“ anzubieten, die keine zusätzlichen Kosten verursacht. Dies bedeutet eine mögliche dritte Einwilligungsoption, die keine Kosten für die Nutzer mit sich bringt und es ihnen trotzdem ermöglicht, die Dienste dieser großen Online-Plattformen zu nutzen.

Implementierung einer dritten Einwilligungsoption

Eine mögliche Lösung könnte z. B. aus drei Buttons auf dem Cookie-Banner bestehen: „Ich stimme allen zu“, was bedeuten würde, dass man der Verarbeitung von verhaltensbezogener Werbung freiwillig zustimmt; „Ich stimme ohne verhaltensbezogene Werbung zu“, was bedeuten würde, dass man die Verarbeitung von verhaltensbezogener Werbung ablehnt, aber den Dienst bis zu einem bestimmten Limit nutzen kann; und schließlich „Ich zahle“, was bedeuten würde, dass man der Verarbeitung von verhaltensbezogener Werbung nicht zustimmt, aber den Dienst mit mehr Funktionen als bei der letzten Option nutzen kann.

Nutzer von consentmanager können Ihren benutzerdefinierten Button „Akzeptieren ohne verhaltensbezogene Werbung“ auf der ersten Ebene Ihres Cookie-Buttons hinzufügen, indem Sie unsere technischen Anweisungen auf unserer Hilfeseite hier befolgen.

Mit diesen Optionen können Sie sicherstellen, dass Ihre Nutzer mehr Möglichkeiten haben, ihre Einwilligung zu erteilen, als nur alle Bedingungen zu akzeptieren oder eine Gebühr zu zahlen.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an mail@consentmanager.net.


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