Whistleblower Software
EU-Whistleblower-Richtlinie für Unternehmen
Die EU-Whistleblower-Richtlinie ist ein Rechtsrahmen der EU, der für Unternehmen innerhalb und/oder außerhalb der EU gilt. Sie soll Mitarbeiter dabei unterstützen, unethische Aktivitäten im Unternehmen zu melden. Wichtig: Da jeder EU-Mitgliedstaat für die weitere Umsetzung auf nationaler Ebene zuständig ist, sollten Sie sich vergewissern, dass Sie die Anforderungen des für Sie geltenden Rechts erfüllen. Doch was genau beinhaltet die EU-Whistleblower-Richtlinie? Wer kann als Whistleblower angesehen werden? Und wie können Sie mit der Whistleblower Software von consentmanager Ihre Compliance sicherstellen?
Lesen Sie weiter, und informieren Sie sich über den aktuellen Stand der Whistleblower-Richtlinie, ihre Anforderungen und die zukünftigen Funktionen unserer Whistleblower Software.

Was ist die EU-Whistleblower-Richtlinie?
Die EU-Whistleblower-Richtlinie (oder EU-Hinweisgeberrichtlinie), auch bekannt als Richtlinie (EU) 2019/1937, ist eine Rechtsvorschrift, die den Schutz von Whistleblower (Hinweisgebern) verbessern soll, indem ein sicheres und einheitliches Umfeld für Einzelpersonen geschaffen wird. Whistleblower sind Personen, die Fehlverhalten am Arbeitsplatz melden und Ziel der Richtlinie ist es, dass sie dies ohne Angst vor Repressalien tun können.
Die Richtlinie wurde 2019 von der Europäischen Union eingeführt. Jeder der 27 EU-Mitgliedstaaten hatte bis zum 17. Dezember 2021 Zeit, die Anforderungen der Richtlinie in sein nationales rechtliches und institutionelles System umzusetzen.
consentmanager Whistleblower Software
Unsere Whistleblower Software, deren Veröffentlichung für Anfang März 2024 geplant ist, wird Ihrem Unternehmen alle erforderlichen Tools und eine leicht zu bedienende System zur Verfügung stellen, damit Sie der EU-Whistleblowing-Richtlinie und dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinschG) problemlos nachkommen können.
Welche Funktionen wird die consentmanager Whistleblower Software haben?
Sichere und leicht zugängliche Meldekanäle: Unsere Whistleblower Software bietet sichere und leicht zugängliche Meldekanäle. Den Hinweisgebern wird ein spezielles Formular zur Verfügung gestellt, mit dem sie jederzeit und von jedem Ort aus Missstände melden können. Dieses Formular leitet den Whistleblower zu einem privaten und sicheren internen Meldekanal, über den er den aktuellen Status verfolgen kann.
- Einfache Benutzeroberfläche: Unsere Whistleblower Software wird über eine intuitive und benutzerfreundliche Oberfläche verfügen, die den Hinweisgeber durch den Meldeprozess führt. Dazu gehören klare Anweisungen, wie eine Meldung einzureichen ist, sowie alle erforderlichen Dokumente.
Anonymität der Hinweisgeber: Die Whistleblower Software von consentmanager wird es Hinweisgebern ermöglichen, anonym zu melden. Ihre Identität wird während des gesamten Meldeprozesses gemäß den strengen Datenschutzanforderungen der Whistleblower-Richtlinie geschützt.- Spezielle Whistleblower-Richtlinie: consentmanager-Nutzer können ihren Mitarbeitern Zugang zu einer speziellen Whistleblower-Richtlinie innerhalb der Software bieten, die erklärt, wie der Prozess abläuft und welchen Schutz Hinweisgeber erhalten. Die Informationen können in verschiedenen Formaten bereitgestellt werden, z. B. als PDF, Video oder interaktiver Leitfaden.
Unterstützung in Echtzeit: Bei Bedarf kann unser System den Hinweisgebern während der Meldung Unterstützung in Echtzeit bieten. Dazu gehören Hinweise auf erforderliche Informationen und Details zu den nächsten Schritten im Prozess.Sichere Datenspeicherung: Für den Zugriff auf die Meldungen können spezielle Berechtigungen vergeben werden. Unsere Software stellt sicher, dass alle Daten zu Meldungen und Hinweisgebern sicher und gemäß den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Datenaufbewahrung gespeichert werden, so dass nur autorisiertes Personal Zugriff auf diese Daten hat.
Rückmeldungen und Aktualisierungen: Hinweisgeber können Aktualisierungen zum Status ihrer Meldungen erhalten.
Aktueller Stand der EU-Whistleblower-Richtlinie
Mit dem Näherrücken der Frist müssen Unternehmen mit Sitz in den EU-Mitgliedstaaten und mindestens 50 Beschäftigten ein System einrichten, das die Sicherheit von Hinweisgebern gewährleistet und eine sichere und gesetzeskonforme Meldemöglichkeit bietet. Es ist wichtig zu wissen, dass weitere Änderungen in verschiedenen Ländern zu erwarten sind, da jeder Mitgliedstaat innerhalb der Europäischen Union zusätzliche Anforderungen einführen kann. Für Unternehmen in Deutschland gilt das Hinweisgeberschutzgesetz (HinschG), das am 2. Juli 2023 in Kraft getreten ist.
Stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen gesetzeskonform bleibt. Prüfen Sie jetzt kostenlos Ihre Compliance mit dem consentmanager.
Jetzt mehr erfahren!
Möchten Sie schon jetzt mehr Informationen zur neuen Whistleblower Software erfahren – dann nehmen Sie mit uns direkt Kontakt auf.
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Nicht sicher, ob Sie eine Whistleblower Software brauchen?
Wir haben hier die häufigsten Fragen zusammen getragen.
Die EU-Richtlinie über die Meldung von Missständen und ähnliche Gesetze in vielen anderen Ländern wie z.B. das Hinweisgeberschutzgesetz (HinschG) in Deutschland bieten Whistleblowern ein hohes Maß an Schutz. Sie sind vor Vergeltungsmaßnahmen wie Entlassung, Degradierung oder Belästigung geschützt, weil sie Missstände gemeldet haben. Auch ihre Identität ist geschützt, so dass sie Missstände anonym und vertraulich melden können. Der Umfang des Schutzes kann jedoch je nach den geltenden Gesetzen und Vorschriften variieren, und es kann in der Praxis schwierig sein, einen vollständigen Schutz zu gewährleisten. Whistleblowern wird empfohlen, ordnungsgemäße Meldeverfahren einzuhalten und mit den zuständigen Behörden zusammenzuarbeiten, um ihren Schutz zu maximieren. Darüber hinaus erstreckt sich der Schutz möglicherweise nicht auf Hinweisgeber, die das gemeldete Fehlverhalten begangen haben oder daran beteiligt waren, da diese Personen unter Umständen strafrechtlich verfolgt werden.
Nach der EU‐Whistleblower‐Richtlinie sind in der Europäischen Union tätige Organisationen grundsätzlich verpflichtet, ein Hinweisgebersystem einzurichten, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Insbesondere Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern sind verpflichtet, interne Meldemechanismen einzurichten. Die Unternehmen müssen auch klare Hinweise geben, wie Mitarbeiter Fehlverhalten im Unternehmen melden können und wie sie als Whistleblower geschützt werden. Die genauen Kriterien und Anforderungen können sich jedoch von Land zu Land unterscheiden, so dass es ratsam ist, sich bei den lokalen Behörden nach den genauen Details zu erkundigen.
Um der EU-Whistleblower-Richtlinie nachzukommen, sollten Sie einen sicheren und leicht zugänglichen Meldekanal einrichten. Diese Kanäle dienen als primäres Mittel für Mitarbeiter und Stakeholder, um Fälle von Fehlverhalten zu melden. Unternehmen sollten ein sicheres Umfeld schaffen, das Einzelpersonen ermutigt, ihre Bedenken zu äußern, und sicherstellen, dass Meldungen ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen erfolgen können. Diese Meldemechanismen spielen eine Schlüsselrolle bei der Förderung von Transparenz und Verantwortlichkeit innerhalb von Organisationen, da sie die rechtzeitige Identifizierung und Lösung von Problemen ermöglichen, die andernfalls unbehandelt bleiben könnten.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung erbringen können. Einige Punkte dieser FAQ können sich zudem im Laufe der Zeit ändern oder von Gerichten anders interpretiert werden. Deshalb sollten Sie immer Ihren Anwalt zu Rate ziehen!