CMP für Unternehmen in der Schweiz
Ihre Lösung für DSG-Compliance
- Google Partner und von Google zertifizierter CMP
- Vollständige Integration mit Google Consent Mode v2
- Komplette Unterstützung des IAB TCF 2.2
- Konform mit DSG Schweiz, DSGVO, CCPA und mehr
- A/B-Testfunktion zur Verbesserung der Akzeptanzraten
- Garantiert sichere Speicherung nur auf EU Servern
Welche Pflichten haben Website-Betreiber in der Schweiz?
Website-Betreiber, Publisher und Online-Shops in der Schweiz müssen sicherstellen, dass sie vor der Umsetzungsfrist im Juli 2024 eine von Google zertifizierte Consent Management Platform (CMP) integrieren, die den IAB TCF unterstützt, um weiterhin personalisierte Anzeigen schalten zu können. Diese Anforderung gilt für alle digitalen Plattformen, einschließlich Websites und Apps, die Google AdSense, Google Ad Manager oder Google AdMob zur Monetarisierung nutzen.
Ab Juli 2024 können nur noch Plattformen, die diese Richtlinien einhalten, Werbung schalten. Plattformen, die keine von Google anerkannte CMP verwenden, können keine personalisierte Werbung mehr anzeigen.
Neue Google-Anforderungen für Schweizer Unternehmen
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Wie kann consentmanager Ihre Compliance verbessern?
Die von Google zertifizierte Consent Management Platform (CMP) von consentmanager bietet eine Reihe von Compliance-Tools wie Cookie-Einwilligungsbanner, Mobile App Consent, Whistleblower-Software und mehr. Die Hauptfunktion besteht darin, Unternehmen bei der Einhaltung der wichtigsten globalen Datenschutzbestimmungen zu unterstützen. Insbesondere arbeitet consentmanager eng mit Google, um die neuesten Anforderungen des Consent Mode Version 2 zu erfüllen und seinen Kunden eine zuverlässige Unterstützung des Consent Mode zu gewährleisten. consentmanager ist in der EU stark positioniert und unterstützt Werbetreibende und Publisher umfassend bei der Optimierung ihrer Werbekampagnen.
Auswirkungen auf Online-Shops und Websites
Googles Anforderungen an Schweizer Publisher, Websites und Online-Shops, eine konforme CMP und die IAB TCF v2.2 zu implementieren, stehen im Einklang mit seinen früheren Mandaten für Nutzer in der EU und Großbritannien. Diese Änderung spiegelt Googles strengere Einhaltung seiner EU User Consent Policy und die Ausweitung auf die Schweiz als Folge der neu eingeführten Schweizer revDSG und des Digital Markets Act (DMA). Während die DSGVO die Datenschutzbestimmungen für EU-Nutzer regelt, gilt für die Schweiz das revidierte Bundesdatenschutzgesetz (“revDSG“). Für Websites, die sich an Schweizer Nutzer richten, ist die Einhaltung dieser Anforderungen für die optimale Nutzung der Google-Dienste erforderlich.
Das Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz (revDSG)
- Alle Publisher in der Schweiz müssen zudem sicherstellen, dass sie dem Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) entsprechen. Als Kunde von consentmanager können Sie sicher sein, dass Sie bereits DSG-konform sind. Sie aktivieren die DSG-Konformität einfach mit einem Klick in Ihrem Dashboard.
- Das neue Bundesgesetz über den Datenschutz (revDSG) ist am 1. September 2023 in Kraft getreten und bringt für Unternehmen folgende Änderungen mit sich:
- Erhöhte Transparenz bei der Datenbearbeitung
- Erweiterte Rechte der Betroffenen in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten
- Strengere Anforderungen an die Einwilligung
- Das revDSG unterstreicht die Bedeutung des Datenschutzes durch Technikgestaltung und Datenschutz durch Voreinstellung, indem es die Unternehmen verpflichtet, den Datenschutz von Anfang an in ihre Projekte und in ihre gesamten betrieblichen Abläufe zu integrieren.
- Die Einhaltung des DSG ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern auch ein strategischer Vorteil für Unternehmen in der Schweiz. Der Nachweis der Einhaltung des schweizerischen DSG kann das Vertrauen der Konsumenten stärken und eine reibungslosere Interaktion mit internationalen Partnern gewährleisten, die Datenschutz zu einer Priorität machen. Da sich die schweizerische Datenschutzgesetzgebung ständig weiterentwickelt, ist das Verständnis und die Umsetzung der Bestimmungen des neuen DSG von entscheidender Bedeutung für Unternehmen, die die Komplexität des Datenschutzes in der Schweiz effektiv meistern wollen.
Wir haben bereits mehr als 25.000 Websites bei der Einhaltung der DSGVO, TDDDG & ePrivacy geholfen
Zu unseren Kunden gehören einige der größten Webseiten und bekanntesten Marken weltweit.
… und viele mehr.
Häufig gestellte Fragen
Nicht sicher ob Sie ein CMP brauchen?
Um Ihnen mit Dingen wie DSGVO, CMP und Zustimmung zu helfen, haben wir hier die häufigsten Fragen zusammen getragen.
Im Internet gibt es verschiedene Arten von Cookies, darunter notwendige Cookies, First-Party-Cookies und Third-Party-Cookies. Technisch notwendige Cookies sind für den grundlegenden Betrieb einer Website erforderlich und ermöglichen Funktionen wie die Seitennavigation und den Zugang zu geschützten Bereichen. First-Party-Cookies werden von der Website selbst gesetzt und dienen dazu, die Benutzererfahrung zu verbessern, Benutzereinstellungen zu speichern und personalisierte Inhalte bereitzustellen. Cookies von Drittanbietern hingegen werden von externen Domains oder Diensten gesetzt, die in die Website eingebettet sind, oft zu Werbe-, Tracking- oder Analysezwecken. Es ist wichtig, dass Websites ihre Nutzer über die Verwendung solcher Cookies, insbesondere von Drittanbietern, informieren und ihre Einwilligung gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen einholen.
Der kostenlose Cookie-Checker von Consentmanager findet alle Cookies, die Ihre Website setzt, und analysiert sie auf ihre Kategorien und Quellen hin. Das bedeutet: Sie erhalten sowohl eine vollständige Übersicht als auch die Kontrolle darüber, wer welche Cookies auf Ihrer Website setzt. Der Cookie-Checker führt diesen Scan täglich durch und sorgt jederzeit für DSGVO-Konformität auf Ihrer Website. Somit ist er der einfachste und beste Weg, alle Cookies zu finden und zu optimieren. Nur so können Sie Ihre Besucher umfassend und korrekt informieren.
Die DSGVO sowie die Gesetzgebungen der Mitgliedsstaaten schreiben vor, dass der Websitebetreiber seine Kunden über die gesammelten Daten und ihre Verwendung umfassend informieren muss. Der User wählt selbst aktiv aus, welcher Datenverarbeitung er zustimmt. Aus dem Grunde braucht so gut wie jede Website einen entsprechenden Cookie-Hinweis. Der Besucher muss mindestens die notwendigen Cookies akzeptieren, da die Seite sonst nicht ordnungsgemäß laden bzw. arbeiten kann. Mit dem Cookie-Checker können Sie Ihre Website Cookies prüfen, um ein stets DSGVO-konformes Cookie-Banner anzuzeigen. Dabei können Sie auf ein vorgefertigtes Design zurückgreifen oder ein individualisiertes erstellen und die Texte und Buttons selbst gestalten/wählen.
Browser Cookies sind Programme, womit Informationen von Website-Besuchern gespeichert werden. Das umfasst zum einen funktionale Daten wie den Browser, die Sprache und das Device (Desktop, Tablet oder mobil). Sie sorgen dafür, dass die Seite reibungslos funktioniert und nutzbar ist. So ist es etwa durch die vorübergehende Speicherung möglich, seinen Warenkorb im Online-Shop wieder aufzurufen, um eine Bestellung abzuschließen. Zum anderen können auch persönliche Daten gesammelt werden, beispielsweise zu Alter, Geschlecht usw. Diese Informationen werden zu Marketingzwecken verwendet, damit der Websitebetreiber mehr über seine Zielgruppe und Besucher lernt. Dadurch kann er seinen Kunden interessantere, relevantere und bessere Inhalte bzw. Produkte zur Verfügung stellen. Auch eine Weitergabe der Daten an Dritte ist möglich.