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Zustimmungslösung für Datenschutz­beauftragte

All-in-One-Lösung für DSGVO, CCPA, LGPD, PIPEDA und mehr

Als Datenschutzbeauftragter ist es Ihre Pflicht sicherzustellen, dass die Website Ihres Unternehmens den neuesten Gesetzen entspricht. Zustimmungsmanager kann Ihnen dabei leicht helfen: Installieren Sie ihn einfach auf Ihrer Website und wir bitten Besucher automatisch um Zustimmung und blockieren Codes von Drittanbietern & Cookies, wenn keine Einwilligung erteilt wird.

Consent-Lösung TTDSG-, DSGVO-/ePrivacy und US-Privacy-konform werden können

Wir haben bereits mehr als 25.000 Websites bei der Einhaltung der DSGVO, TTDSG & ePrivacy geholfen

Zu unseren Kunden gehören einige der größten Webseiten und bekanntesten Marken weltweit.

… und viele mehr.

Top-Tool für Top-DPOs

Die 10 wichtigsten Gründe, warum Ihre Website (noch) nicht DSGVO-konform ist

  • Wir haben mehr als 100.000 Websites analysiert und finden immer die gleichen Fehler, wenn es um die Einhaltung der DSGVO geht. Mehr als 70 % der Websites sind nicht DSGVO-konform. Auch die meisten Websites, die ein „Cookie-Banner“ verwenden, sind nicht DSGVO-konform. Hier sind die 10 wichtigsten Gründe, warum wir jeden Tag sehen, warum Ihre Website nicht DSGVO-konform ist:

  • #10 – Kein Datenverantwortlicher benannt

    Ein Cookie-Banner ist nur dann gültig, wenn der Besucher wissen kann, wer der Verantwortliche ist (sozusagen der „Eigentümer“ der Daten), bevor der Besucher seine Einwilligung erteilt. Wenn Ihr Cookie-Banner Ihr Unternehmen nicht explizit als Datenverantwortlichen auflistet – dann ist Ihre Website nicht DSGVO-konform!

  • #9 – Kein Zugriff auf Impressum & Datenschutzerklärung

    Während die Einwilligungsebene auf jeder Seite (Dokument) angezeigt werden sollte, ist es wichtig, dass Sie sie NICHT auf Ihrer Seite mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Ihrem Impressum / rechtlichen Hinweis oder Ihrer Seite mit den Datenschutzhinweisen anzeigen. Diese Seiten müssen ohne Interaktion mit dem Zustimmungsbanner zugänglich sein.

  • #8 – Falscher Begrüßungstext

    Wir haben sie schon so oft gesehen: Einzeilige Cookie-Texte mit wenig Informationen. Wovon Ihr Marketing-Team vielleicht träumt – es reicht einfach nicht aus, um DSGVO-konform zu sein. Der Begrüßungstext sollte dem Besucher zumindest mitteilen, a) dass eine Datenverarbeitung stattfindet, b) dass Dritte beteiligt sind, c) zu welchen Zwecken die Verarbeitung erfolgt und welche Art von Daten verarbeitet werden.

  • #7 – Falsche Überschrift

    Da die Einwilligungsebene den Besucher um Erlaubnis zur Verarbeitung personenbezogener Daten bittet, ist es wichtig, dass die Überschrift dies für Ihre Besucher widerspiegelt. Eine Überschrift wie „Wir setzen Cookies“ wird so oft gesehen, ist aber nicht konform. Eine bessere Überschrift wäre „Einwilligung zur Datenverarbeitung & Cookies“.

  • #6 – Keine Ablehnungsmöglichkeit

    Auch sehr oft gesehen: Eine Einwilligungsebene ohne Ablehnungsmöglichkeit. Ein Besucher muss die Möglichkeit haben zu sagen „Nein, ich möchte keine Cookies und ich möchte nicht, dass meine personenbezogenen Daten verarbeitet werden“ – wenn Ihr Cookie-Banner dies nicht anbietet – dann ist Ihre Website nicht konform. (Extra: „Aber ein Besucher könnte die Website einfach verlassen, anstatt zu akzeptieren.“ Ja, aber Ihre Website ist immer noch nicht konform, da das Verlassen keine gültige Wahl gemäß DSGVO ist!)

  • #5 – Cookie-Details fehlen

    Dies ist sehr einfach und logisch, aber so oft so falsch: Wenn ich meine Besucher um ihre Zustimmung bitte, sollten sie wissen, womit sie einverstanden sind. Daher muss ein Cookie-Banner erkennen können, warum Arten von Cookies gesetzt werden, von welchen Anbietern und wie lange sie gespeichert werden. Ohne diese Informationen: Nicht konform.

  • #4 – Falsche Tastenkonfiguration

    Dieses Thema hat in den letzten Monaten nur zugenommen, als neue Richtlinien von Datenschutzbehörden wie der CNIL oder ICO hinzukamen: Um DSGVO-konform zu sein, muss ein Consent Layer zwei Schaltflächen mit demselben Design haben für Akzeptieren und Ablehnen (kann eine dritte „Einstellungen“-Schaltfläche oder einen Link verwenden). Es ist nicht zulässig, nur eine Schaltfläche „Akzeptieren“ und „Anpassen“ zu haben.

  • #3 – Lieferantendetails fehlen

    Wir sehen es selbst bei den teuersten DSGVO-Tools: Wenn Sie Ihre Einwilligungsschicht entwerfen, MÜSSEN Sie alle Anbieter nennen, die personenbezogene Daten verarbeiten oder Cookies auf Ihrer Website setzen. Dazu müssen Name, Anschrift, Rechtsgrundlage, Zweck und mehr gehören. Wenn Ihr Cookie-Banner diese Informationen nicht enthält, sind Sie nicht konform!

  • #2 – Keine Zustimmungsschicht

    Obwohl die DSGVO jetzt mehr als 3 Jahre alt ist, gibt es immer noch viele Websites, die noch keine Einwilligungsebene haben, um ihre Besucher zu informieren und um Einwilligung für Tracking, Marketing und andere Dinge zu bitten, die eine Einwilligung erfordern. Unsere letzte Studie hat ergeben, dass mehr als 40 % der europäischen Websites immer noch keine Zustimmungsebene haben oder immer noch ein sehr altes einzeiliges „Wir setzen Cookies“-Feld verwenden, das nicht konform ist.

  • #1 – Tracking ohne/vor Zustimmung

    Das ist definitiv und bei weitem der Hauptgrund, warum die meisten Websites nicht DSGVO-konform sind: Sie setzen Cookies oder verarbeiten personenbezogene Daten ohne Zustimmung. Das ist überwältigend, zumal es mit Tools wie unserem Crawler so einfach zu erkennen und mit Tools wie Auto-Blocking so einfach zu verhindern ist.

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