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Recht

YouTube und DSGVO – Tipps für den datenschutzgerechten Einsatz des Videokanals


Viele Unternehmen haben die Bedeutung von Social Media für die Wirksamkeit ihres Online-Marketings erkannt. Nach dem Motto „ein Bild (beziehungsweise ein Video) sagt mehr als 1000 Worte“ sind es insbesondere Instagram und YouTube, die neben dem Klassiker Facebook zum Einsatz kommen. Wenn auch Sie YouTube als Unternehmenskanal nutzen und vielleicht noch Daten von Usern sammeln möchten, sollten Sie aber aufpassen: YouTube Cookies und DSGVO haben nicht unbedingt dieselbe Schnittmenge. Das bedeutet, dass Sie einiges beachten sollten, damit die Einbindung von Videos von YouTube DSGVO-konform ist. Sonst drohen Abmahnungen und unter Umständen empfindliche Strafen.

Dieser Überblick fasst das Wichtigste zu YouTube und DSGVO – insbesondere zum Thema Youtube Cookie und Consent – zusammen. Bei Fragen ist ein spezialisierter Consent Management Provider wie consentmanager der richtige Ansprechpartner.

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Was regelt die DSGVO?

DSGVO ist das Kürzel für Datenschutz-Grundverordnung. Es handelt sich dabei um ein Regelwerk der Europäischen Union, das seit dem 25. Mai 2018 gilt und das in Deutschland das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ergänzt. Der Zweck der Bestimmungen ist der Schutz von personenbezogenen Daten. Darunter fallen nicht nur die Klassiker wie Name und Geburtsdatum. Auch die IP-Adresse eines Rechners oder Handys zählt, weil diese Daten prinzipiell dazu geeignet sind, die Person hinter dem User herauszufinden.

Die DSGVO besteht aus einführenden Grundsätzen und vielen komplexen Regelungen, die für den Laien schwer einzuordnen sind. Die Verordnung gilt für alle Unternehmen oder Einrichtungen, Verbände oder Vereine, die – offline oder online – Daten von Personen sammeln, speichern und verarbeiten. Es gibt eine ganze Reihe von Rechten, die Interessenten oder Kunden durch die DSGVO haben – etwa das Auskunftsrecht, das Recht auf Einwilligung zu bestimmten Datenverarbeitungen oder das Recht auf Löschung. Insbesondere die Einwilligung (Consent) wird noch näher thematisiert, denn rund um den YouTube Cookie ist Consent des Users etwas, was zwingend zu beachten ist.

Was hat eine Videoplattform mit dem Datenschutz zu tun?

Es gibt immer noch viele Menschen, die der Meinung sind, dass YouTube DSGVO-konform ist, da sie die Videos der Plattform ja auch betrachten können, ohne bei Google eingeloggt zu sein. Doch bereits das ist ein Irrtum. Nutzen Sie beispielsweise eine der vielen Softwarelösungen, mit denen Sie Tracking-Cookies detektieren und ausschalten können, entdecken Sie schnell, dass – ähnlich anderen Websites auch – sich die unscheinbaren Cookies trotzdem tummeln, um Daten zu erheben. Es sind also durchaus auch bei uneingeloggter Nutzung von YouTube Cookies vorhanden. Neben den YouTube Cookies sind insbesondere Datenerhebungen für das Google-Konto aus Datenschutzsicht relevant.

Was hat YouTube mit Google zu tun?

Im Zusammenhang mit YouTube und DSGVO beziehungsweise YouTube und Cookie-Consent wird immer wieder auch Google erwähnt. Der Grund dafür ist simpel: YouTube gehört zu Google – und wenn Sie sich bei YouTube registrieren beziehungsweise einloggen, tun Sie dies über Ihr Google-Konto. Und genau das ist es, was die Datenschützer rund um die YouTube Cookies misstrauisch macht.

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Cookies unter der Lupe

Was genau sind eigentlich Cookies, was tun die „Kekse“ bei YouTube und was macht sie so kritisch? Cookies sind kleine Textdateien, die beim Surfen im Browser auf dem Rechner oder Smartphone gespeichert werden. Sie dienen dem Betreiber von Websites natürlich einem ganz bestimmten Zweck: dem Tracking. Tracking ist die Nachverfolgung von Usern im Netz, um passende Marketing-Strategien zu entwickeln. So wird beispielsweise der Onlineshop den Warenkorb und angeklickte Produkte speichern und die ID der Session des jeweiligen Rechners. So erhalten die Besucher beim Surfen passende Angebote – ob sie das nun gut finden oder nicht. Vielleicht sind Sie schon einmal mit dem stationären Rechner durch die Angebote großer Online-Giganten gesurft und haben dann später auf dem Smartphone ähnliche Inserate erhalten? Genau das ist das Ergebnis der virtuellen Kekse. Viele Menschen empfinden das als „Ausspionieren“, weswegen die Cookies ins Visier der Datenschützer gerückt sind.

Datenschutz und Google-Konto

Wenn Sie ein Google-Konto eröffnen, werden ebenfalls Daten erhoben, die für dessen Nutzung (und beispielsweise auch Wiederherstellung von Passwörtern und Vermeiden von Missbrauch) erhoben und gespeichert werden. Diese Daten sind nicht allzu umfassend – Name, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und Telefonnummer werden verlangt. Das wirkt recht unproblematisch. Aber – und genau das ist ein wichtiger Faktor rund um die Thematik YouTube und Datenschutz – wer im geöffneten Google-Konto surft, wird mit all seinen Daten getrackt. Dies macht es automatisch erforderlich, dass der User dazu sein Einverständnis erklärt – den YouTube Cookie Consent.

DSGVO – Einwilligung als wichtiges Kriterium

Das A und O der DSGVO-Regelungen ist der Schutz der personenbezogenen Daten. Ein Kernelement der Datenschutz-Grundverordnung ist es in diesem Kontext, dass die User die Einwilligung zur Datenerhebung geben müssen. Dies regelt Artikel 6 DSGVO, der die Überschrift „Rechtmäßigkeit der Verarbeitung“ hat:

„(1) Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
a) Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben;
[…]“

DSGVO § 6

Das bedeutet – auch für die Einbindung von YouTube-Videos in Ihre Website –, dass die Einwilligung des Users Pflicht ist. Dies kann über das klassische Cookie-Banner oder ein spezifisches Pop-up umgesetzt werden. Dabei ermöglichen Sie dem User eine Auswahl von Cookies, die er zulässt. Dieses Zulassen wird als Consent bezeichnet. Rund um die Auswahl bieten Sie dem User, der bei Ihnen auf der Website ein verknüpftes YouTube Video betrachtet, idealerweise drei Möglichkeiten zur Auswahl:

  • die Einwilligung zu einer Sammlung von Cookies, die Sie als Betreiber der Website vorschlagen
  • die Einwilligung ausschließlich in solche Cookies, die für den Nutzen der Website aus rechtlichen und technischen Gründen beziehungsweise verpflichtend notwendig sind
  • die Einwilligung zu Cookies, die der User benutzerdefiniert selbst zusammenstellt

Egal, für welche der drei Varianten sich die User Ihrer Website und der eingebetteten YouTube-Videos auch entscheiden: Die YouTube Cookies sind rechtssicher, und Sie haben mit den Videos von YouTube die DSGVO umfassend beachtet.

 

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Video-Content nutzen – ohne Einwilligung?

Keine gute Idee! Rechtlich ist das eine Grauzone, mit der Sie als Anbieter von YouTube-Videos ein DSGVO-Risiko eingehen. Sie könnten ein Cookie-Banner einblenden, das einen allgemeinen Hinweis auf die Cookie-Erhebung gibt, und es den Usern überlassen, ob sie dann weitersurfen oder nicht. Doch ein solcher Einsatz von YouTube Cookies ist nicht rechtskonform. Es ist wichtig, eine aktive Zustimmung des Users zu erhalten. Und diese Aktivität sollten Sie dadurch sicherstellen, dass der Besucher Ihrer Website ein Häkchen anklicken muss, damit er bestimmte Inhalte nutzen kann. So gestalten Sie Ihr Angebot von YouTube DSGVO gerecht und schützen sich vor Abmahnen durch die Anwälte der Konkurrenz und Verbraucherschützer sowie vor den unerfreulichen Strafen der Datenschutzbehörden bei Missachtung von DSGVO und BDSG/TTDSG.

Viele Betreiber von Websites sind auch der Ansicht, dass das Nutzen von Videos von YouTube DSGVO-konform ist, wenn die User sich vom Google-Konto abmelden. Doch auch das ist alles andere als eine empfehlenswerte Strategie, um YouTube DSGVO vereinbar zu gestalten. Denn erstens kann der Betreiber der Website den User nicht zwingen, das Konto dichtzumachen. Und zweitens werden auch dann noch genug YouTube Cookies gesammelt. Entscheiden Sie sich also folgerichtig für eine saubere Strategie und einen wasserdichten YouTube Cookie Consent durch User.

Unbedingt erforderlich ist die Einwilligung in die Datenspeicherung insbesondere dann, wenn Sie das Tracking durch die Cookies mit dem sogenannten erweiterten Datenabgleich verbinden.

Erweiterter Datenabgleich – was ist das genau?

Rund um das Thema YouTube und DSGVO ist die Unterscheidung zwischen klassischer Cookie-Erhebung und der Nutzung von YouTube Cookies für einen eventuellen erweiterten Datenabgleich besonders bedeutsam. Erweiterter Datenabgleich bedeutet, dass die Betreiber von Websites die durch die YouTube Cookies gesammelten Daten mit denen ergänzen, die sie bereits selbst gespeichert haben, etwa Listen von Kunden. Dies sehen die Datenschützer besonders kritisch, denn: Je mehr Daten gesammelt werden, umso leichter ist es, Rückschlüsse auf die dahinter steckenden Personen zu ziehen. Und genau das ist es, was beim Tracking auch mit den YouTube Cookies durch die Bestimmungen des Datenschutzes nicht ohne Einverständnis erlaubt ist. Also: Nutzen Sie YouTube Cookies im Rahmen eines erweiterten Datenabgleichs, ist der YouTube Cookie Consent durch den User unbedingt umzusetzen, weil sonst die Nutzung von YouTube nicht DSVO-konform ist.

Double Click von Google – was ist das und was bedeutet es für YouTube und DSGVO?

YouTube zählt zur Google LLC. und unterliegt damit auch den Datenschutzbedingungen des US-Konzerns. Das betrifft auch dessen Werbeplattform. Double Click ist das Werbe-Produkt von Google und das ist mit einem umfassenden Tracking von Nutzerdaten verbunden. Das bedeutet konkret: Nutzen Sie Dienste von YouTube durch Einbettung von YouTube-Videos in Websites, verbindet der Dienst aus den USA dies mit einem umfassenden Tracking der User, die solche Angebote nutzen. Natürlich müssen Sie auch die Datenschutzregelungen umsetzen, wenn Sie beispielsweise Facebook Pixel einsetzen. Aber wenn Sie YouTube und damit indirekt auch Google nutzen, sind Datenschutzmaßnahmen besonders relevant. Also: Gestalten Sie die Einbindung von Videos aus YouTube DSGVO konform!

Im Folgenden erhalten Sie einige Tipps, wie Sie YouTube Cookie Consent professionell umsetzen und YouTube DSGVO konform abstimmen. Spezialisten für YouTube und DSGVO sind Consent Management Provider wie consentmanager.

1. Datenschutzerklärung und Datenschutzbeauftragter

Die solide Datenschutzerklärung ist das A und O eines professionellen und auch datenschutzkonformen Webauftritts. Sie können in diesem Zusammenhang auch auf die Dienste von Google und dessen Verknüpfung zu dem Tracking bei eingebetteten YouTube-Videos hinweisen. Sie können ebenfalls beschreiben, dass jeder User seinen eigenen Beitrag zum eigenen Datenschutz leisten kann, indem er beispielsweise den Trackingmaßnahmen von Google widerspricht oder in seinem Google-Account dementsprechende Einstellungen vornimmt. Nennen Sie auch den Datenschutzbeauftragten, der für die Website Ihres Unternehmens verantwortlich ist. Diesen können Sie intern benennen oder extern bestellen.

2. Einwilligungen von Usern einholen

Die Einwilligung des Users in datensensible Aktionen ist für die datenschutzkonforme Website und deren Nutzung ebenfalls unverzichtbar. Nutzen Sie Cookie-Banner, bei denen die User unterschiedliche Optionen auswählen können. Diese Auswahl, also das bewusste Klicken auf eine Option, macht den entscheidenden Unterschied, ob ein YouTube Cookie Consent erfolgt oder nicht. Im Klartext: Entscheidet sich der User für ein bestimmtes Häkchen und damit eine spezielle Option bei den Cookies, bedeutet dies eine nachvollziehbare und nachweisbare Aktivität, dass die Bestimmungen zu YouTube und DSGVO von Ihnen vollständig eingehalten wurden. Sie schaffen somit die Grundlage, dass Ihre Website von Datenschützern und Konkurrenten nicht angreifbar ist.

3. Den erweiterbaren Datenschutzmodus nutzen

Das Einbetten eines YouTube-Videos in Ihre Website ist auch für den Laien unkompliziert möglich. So funktioniert es:

  1. passendes Video auswählen
  2. den Button „Teilen“ betätigen
  3. die Option „Einbetten“ wählen
  4. die Option „Mehr anzeigen“ nutzen
  5. den Modus „erweiterter Datenschutz“ wählen
  6. Kontrollieren des erzeugten Links
Erweiterten Datenschutzmodus Option bei das einbetten eines YouTube-Videos aktivieren

Im Gegensatz zum klassischen Link für das Einbetten wird ein spezieller Link erzeugt: Wenn der Link mit der URL www.youtube-nocookie.com erscheint, können Sie sicherer sein, dass YouTube Cookies nach DSGVO eingesetzt werden und Sie in Bezug auf Datenschutzbestimmungen rechtskonform agieren. (Wichtig: Eine Zustimmung zum Einbinden von YouTube ist trotzdem weiterhin nötig!)

4. consentmanager Dynamic Content Blocking einsetzen

Setzen Sie auf Ihrer Webseite consentmanager als Cookie-Banner ein, können wir das YouTube Video automatisch blockieren und zeigen stattdessen ein Vorschau-Bild an. Wenn der Nutzer noch nicht YouTube zugestimmt hat, ist er geschützt und sieht gleichzeitig, was er an dieser Stelle sehen könnte (eben eine Vorschau des YouTube-Videos) zusammen mit der Möglichkeit explizit dieses Video frei zu schalten.

Machen Sie den Test: Sofern Sie auf unserer Webseite noch nicht YouTube zugestimmt haben, sollten Sie hier nun die Vorschau sehen:

Haben Sie YouTube auf unserer Webseite schon einmal zugestimmt, gehen Sie wie folgt vor: Klicken Sie unten links auf das consentmanager Icon um die Cookie-Einstellungen aufzurufen, wählen Sie YouTube ab und speichern Sie. Lassen Sie anschließend die Seite neu laden.

5. Alternativen prüfen

Manchmal ist es nicht zwingend nötig, dass es gerade ein YouTube-Video ist, das in eine Website eingebettet werden muss. Videos können auch mit klassischem HTML eingepflegt werden

Häufig gestellte Fragen

Nicht sicher ob Sie ein CMP brauchen?

Um Ihnen mit Dingen wie DSGVO, CMP und Zustimmung zu helfen, haben wir hier die häufigsten Fragen zusammen getragen.

Wir kennen sich in Sachen YouTube und Cookies beziehungsweise YouTube und DSGVO sowohl technisch als auch rechtlich bestens aus. Wir sind der Partner, mit dem Sie Videos von YouTube mit Cookie Consent rechtssicher in Ihre Website einbinden.

Nicht unbedingt, denn sie haben die gleiche datenschutzrechtliche Problematik. Methoden, die den Datenschutz bei Vimeo verbessern, sind meist auch für mehr Datenschutz bei YouTube geeignet.

Manche Unternehmen haben diese Überlegung, weil sie nicht gegen den Datenschutz verstoßen möchten. Doch YouTube-Videos sind effizient: In die Website eingebunden bieten sie den Usern einen attraktiven Mehrwert, und das Einbinden von YouTube ist DSGVO-kompatibel umsetzbar.

YouTube Cookies sind eine Form des Trackings. Allerdings ist nicht jedes Tracking verboten. Es gibt auch Tracking, das durch die Einwilligung des betroffenen Users – den sogenannte YouTube Cookie Consent – datenschutzrechtlich in Ordnung ist. Durch diese Einwilligung wird die Datenerhebung durch Tracking beim Nutzen von Videos von YouTube DSGVO konform umgesetzt.

Die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union gilt für jeden, der die Daten von Personen sammelt, speichert und bearbeitet. Sie gilt für Unternehmen gleichermaßen wie für alle anderen Einrichtungen, die dies tun. Insbesondere sind die Regelungen der DSGVO für das maschinelle Datensammeln und Tracking von Usern im modernen Online-Bereich relevant.

Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung erbringen können. Einige Punkte dieser FAQ können sich zudem im Laufe der Zeit ändern oder von Gerichten anders interpretiert werden. Deshalb sollten Sie immer Ihren Anwalt zu Rate ziehen!


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