Der Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit 2025 (European Accessibility Act, EAA 2025) steht kurz vor der Umsetzung. Unternehmen in der EU müssen bis zum Umsetzungsfrist am 27. Juni 2025 sicherstellen, dass ihre Websites oder Online-Shops barrierefrei gestaltet sind. Dies betrifft auch den ersten Kontaktpunkt, den Cookie-Banner, der ebenfalls für Menschen mit Einschränkungen zugänglich sein muss. Doch wie unterscheiden sich diese Barrierefreiheitsstandards von den Cookie-Banner-Anforderungen, die bereits durch die DSGVO festgelegt wurden? Müssen Unternehmen zusätzliche Maßnahmen ergreifen?
In diesem Artikel führen wir Sie durch alle notwendigen Schritte, um Ihr Cookie-Banner EAA-konform zu machen und zeigen Ihnen wie Sie die Compliance mit dem consentmanager CMP sichern können.
Was ist das European Accessibility Act 2025?
Das Europäische Barrierefreiheitsgesetz, offiziell bekannt als Richtlinie (EU) 2019/882, ist eine Richtlinie der Europäischen Union, die am 27. Juni 2019 verabschiedet wurde und am 28. Juni 2025 in Kraft treten soll.
Ihr Ziel ist es, einen Rahmen für digitale Barrierefreiheit zu schaffen, damit Onlineräume wie Websites und Apps für alle leicht zugänglich und verwendbar sind.
Der Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit konzentriert sich auf wichtige Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen und stellt sicher, dass die Barrierefreiheitsstandards in allen EU-Ländern einheitlich sind.
Hier sind die Kategorien von Einschränkungen, die das EAA unterstreicht:
- Sehbehinderungen, einschließlich Blindheit
- Hörbehinderungen, einschließlich Taubheit
- Motorische Beeinträchtigungen
- Kognitive Beeinträchtigungen und Lernstörungen
- Lichtempfindlichkeit
- Mehrfachbehinderungen
Das EAA ist Teil einer Initiative zur Unterstützung der EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021–2030.
Wer muss das EAA 2025 einhalten und wie?
Ab dem 28. Juni 2025 müssen Produkte und Dienstleistungen, die unter das Europäische Barrierefreiheitsgesetz fallen, den Anforderungen des EAA entsprechen.
Unternehmen sollten die länderspezifischen Vorschriften zur Barrierefreiheit prüfen. In einigen EU-Mitgliedstaaten können zusätzliche Anforderungen gelten.
Der Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit gilt allgemein für Produkte und Dienstleistungen mit Schwerpunkt auf digitalen Technologien. Zu den wichtigsten Sektoren, die in dieser Verordnung unter Dienstleistungen erwähnt werden, gehören unter anderem:
- Telefondienste
- Bankdienstleistungen
- E-Commerce
- Websites, mobile Dienste, elektronische Tickets und alle Informationsquellen für Luft-, Bus-, Schienen- und Wassertransportdienste
- E-Books
- Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten (AVMD)
Jedes Unternehmen, das in der EU tätig ist oder digitale Dienstleistungen für Kunden in der EU anbietet, muss diese neuen Barrierefreiheitsanforderungen bald erfüllen. Kleinstunternehmen haben möglicherweise bestimmte Ausnahmen, sollten ihre Dienstleistungen aber dennoch für Menschen mit Einschränkungen zugänglich machen..
Um die EAA-Konformität sicherzustellen, ist es wichtig, die Grundprinzipien der Barrierefreiheit zu verstehen, die für Websites und mobile Anwendungen festgelegt wurden. Diese Grundsätze finden Sie in der offiziellen EAA-Richtlinie sowie in der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
Die vier Grundsätze der Barrierefreiheit für Websites und mobile Apps
Ein barrierefreier Cookie-Banner bedeutet, dass er den Grundprinzipien der Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit entspricht.
Was diese Grundsätze für die Gestaltung und das Verhalten Ihrer Cookie-Banner bedeuten:
- Wahrnehmbarkeit – Die Nutzer müssen die Informationen im Cookie-Banner sehen, hören oder auf andere Weise wahrnehmen können. Der Banner sollte so präsentiert werden, dass keine wesentlichen Informationen verdeckt oder unzugänglich sind.
- Bedienbarkeit – Nutzer sollten problemlos mit dem Cookie-Banner interagieren können. Die Nutzeroberfläche sollte alle erforderlichen Aktionen ohne Hindernisse ermöglichen, wie Einstellung auswählen, Akzeptieren oder Ablehnen von Cookies oder durch Optionen navigieren.
- Verständlichkeit – Sprache und Layout des Cookie-Banners sollten leicht verständlich sein. Vermeiden Sie komplexe juristische Fachsprache („Juristenjargon“). Verwenden Sie stattdessen eine einfache und direkte Sprache, um Optionen und Auswirkungen zu erklären.
- Robustheit – Der Cookie-Banner muss auf verschiedenen Geräten und Technologien einwandfrei funktionieren. Ob der Nutzer über ein Mobiltelefon, ein Tablet oder einen Desktop-Computer auf den Banner zugreift, muss sich der Banner an unterschiedliche Bildschirmgrößen anpassen und verschiedene Technologien unterstützen.
Wie sollten Sie Ihren Cookie-Banner gemäß den EAA-Richtlinien gestalten?
Einige wichtige Schritte sollten Sie durchführen. Zunächst sollten Sie die optischen und funktionalen Aspekte Ihres Banners anpassen, die Sie in der Regel selbst im Design-Editor eines CMPs anpassen können – dazu mehr im nächsten Abschnitt. Der zweite Schritt ist ein eher technischer, der aber im consentmanager CMP mit nur einem Klick erledigt werden kann.
Kommen wir zunächst zu den Design-Aspekten: Als Nutzer eines kostenpflichtigen consentmanager CMP-Pakets haben Sie Zugriff auf eine Vielzahl vorgefertigter Cookie-Banner-Designs sowie umfangreiche Anpassungsmöglichkeiten. Schließlich liegt es in Ihrer Verantwortung, das Aussehen Ihres Cookie-Banners so zu gestalten, dass es für alle Nutzer barrierefrei zugänglich ist.
Diese Design- und Verhaltensanforderungen basieren auf den WCAG Quick Success Criteria and Techniques (siehe WCAG-Leitfaden hier):
- Farbkontrast – Stellen Sie sicher, dass der Text auf Ihrem Cookie-Banner gut lesbar ist, indem Sie ein Mindestkontrastverhältnis von 4,5:1 einhalten.
- Informationen nicht nur durch Farben vermitteln – Barrierefreies Design erfordert zusätzliche Informationen, die nicht nur durch Farbe vermittelt werden. Zum Beispiel sollten Ihre „Akzeptieren“- und „Ablehnen“ Buttons nicht nur grün für „Akzeptieren“ und rot für „Ablehnen“ sein, ohne dass der eigentliche Text angezeigt wird.
- Tastaturzugänglichkeit – Das Banner sollte vollständig mit einer Tastatur navigierbar sein, ohne dass eine Maus erforderlich ist.
- Klare Formulierung – Verwenden Sie klare, verständliche Wörter und vermitteln Sie Ihre Inhalte deutlich.
- Anpassungsfähiges Design – Stellen Sie sicher, dass Ihr Banner an verschiedene Bildschirmgrößen angepasst werden kann, von Mobilgeräten bis hin zu Desktop-Computern.
- Alt-Text – Wenn Ihr Banner Symbole oder Bilder enthält, stellen Sie Alt-Text-Beschreibungen für alle Elemente bereit, die eine Funktion ausführen oder einen Status darstellen. Dies ist für Nutzer, die auf Bildschirmlesegeräte angewiesen sind, unerlässlich.
- Einfaches Ablehnen – Stellen Sie sicher, dass Nutzer Cookies in einem einzigen Schritt ablehnen können, ohne durch mehrere Bildschirme navigieren zu müssen.
- Links – Befolgen Sie die Webkonventionen, indem Sie Links unterstreichen und, wenn möglich, Farben wie Blau verwenden, um Interaktivität anzuzeigen.
Fehler, die Ihr Cookie-Banner nicht EAA-konform machen (mit Beispielen!)
Ein Cookie-Banner mit einer schlechten Barrierefreiheitsbewertung kann das Nutzererlebnis für Menschen mit Behinderungen erheblich beeinträchtigen, ganz zu schweigen von den hohen Bußgeldern, die folgen können!
Neben der Nichteinhaltung der oben genannten Punkte finden Sie hier einige häufige Fehler, die dazu führen können, dass Ihr Banner nicht den Anforderungen entspricht, zusammen mit Beispielen:
Fehler 1: Schlechtes Kontrastverhältnis
Das Mindestkontrastverhältnis von 4,5:1 wird hier nicht erreicht. Für Nutzer mit Seheinschränkungen kann es schwierig sein, Ihr Banner zu lesen.
Fehler 2: Text ist zu klein
Kleine Schriftgrößen machen es für Nutzer schwierig, den Inhalt zu lesen und mit ihm zu interagieren.
Fehler 3: Keine sofortige Opt-Out-Option
Wenn keine klare und sofortige Option zur Deaktivierung aller Cookies angeboten wird, kann der Banner für Nutzer frustrierend und unzugänglich sein. Nutzer sollten eine einfache Möglichkeit haben, die Verwendung von Cookies abzulehnen.
So aktivieren Sie die EAA-Konformität in Ihrem consentmanager CMP
Der zweite Schritt, etwas technischer, allerdings recht simpel, besteht darin, die Barrierefreiheitsfunktion in Ihrem CMP-Banner zu aktivieren. Durch die Aktivierung unserer Funktion „WCAG Compliance“ fügt unser System Ihrem Banner automatisch Code hinzu, der es Screenreadern und anderen Tools für Barrierefreiheit erleichtert, den Inhalt zu interpretieren. Das Aktivieren von WCAG compliance im consentmanager System aktiviert u.a. folgende Funktionen:
- Einfachere Navigationspfade für Tastaturnavigation (z.B. navigieren im Banner via Tab-Taste anstelle der Maus)
- Bessere Erkennbarkeit von Grafiken (z.B. Funktionsweise von Grafiken wird erklärt)
- Bessere Zuordnung von Elementen zu Funktionen (z.B. Überschriften werden explizit als solche ausgezeichnet)
- Bessere Lesbarkeit von funktionalen Elementen (z.B. der Status von Checkbox-Grafiken wird lesbar gemacht)
- Fokussierung auf das aktuelle Element (z.B. Tastaturnavigation bleibt im Cookie-Banner)
Das Ziel all dieser Funktionen ist es, Bildschirmlesegeräten, Browsern und anderen Hilfsmitteln es zu erleichtern die Webseite bzw. den Cookie Banner einfacher nutzbar und vorlesbar zu machen bzw generell einfacher darin zu navigieren.
Folgen Sie diesen Schritten:
- Loggen Sie sich in Ihr consentmanager CMP Dashboard ein.
- Gehen Sie zum Abschnitt „Designs“.
- Wählen Sie Ihr Cookie-Banner-Design aus.
- Wählen Sie Ihr CMP aus.
- Suchen Sie unter „Box Settings“ nach der Einstellung „Enable WCAG Compliance“ (das steht für „Web Content Accessibility Guidelines“). Klicken Sie einfach auf „Yes“, um sie zu aktivieren.
- Nach der Auswahl wird Ihr Cookie-Banner für die Konformität mit EAA 2025 optimiert.
Geldstrafen bei Nichteinhaltung der EAA
Die Strafen für die Nichteinhaltung der Europäischen Rechtsakts zur Barrierefreiheit können in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich ausfallen. In Deutschland können Bußgelder bis zu 500.000 Euro verhängt werden und sogar zur Sperrung von Dienstleistungen führen. Außerdem müssen nach einer Beschwerde sofort alle notwendigen Korrekturen vorgenommen werden.
Wichtig ist zu wissen, dass ab dem Inkrafttreten am 28. Juni 2025 Kunden bereits bei nationalen Gerichten oder Datenschutzbehörden Beschwerde einlegen können. Die Bußgelder liegen EU-weit in der Regel zwischen 2.000 und 500.000 Euro, wobei in schweren Fällen eine Höchststrafe von 1.000.000 Euro verhängt werden kann. Die genaue Höhe des Bußgeldes hängt von Faktoren wie der Schwere des Verstoßes und seinen Auswirkungen auf die Betroffenen ab und basiert auf den Durchsetzungsrichtlinien der einzelnen EU-Länder.
Fazit
Wenn Sie die oben genannten Schritte befolgen, können Sie EAA-Konformität erreichen. Indem Sie Ihr Cookie-Banner so gestalten, dass es den Barrierefreiheitsstandards entspricht, vermeiden Sie nicht nur mögliche Geldstrafen, sondern sorgen auch für ein inklusiveres Web-Erlebnis für alle Nutzer. Dank der integrierten Barrierefreiheitsfunktion im consentmanager CMP ist die Einhaltung auch ohne viel technisches Know-how möglich!
Da die Umsetzungsfrist immer näher rückt, ist es jetzt an der Zeit, diese Änderungen vorzunehmen.
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