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Facebook Pixel DSGVO konform gestalten


Seit dem 25. Mai 2018 ist die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Sie hat rund um den Datenschutz im Online-Bereich hohe Auswirkungen. Das betrifft sowohl Websites und Online-Shops als auch Social Media. Auch das Facebook Pixel Cookie ist von der Datenschutzreform der EU betroffen, die komplexe Regelungen zu Cookies und Datenschutz definiert. Eine wichtige Regelung ist in diesem Zusammenhang das Einverständnis der User, die vom Tracking durch die Pixel betroffen sind.

ein Daumen-hoch-Zeichen mit weißem Hintergrund

Dieser Beitrag bietet Ihnen eine wertvolle Zusammenfassung zum hochaktuellen Thema, wie Sie Facebook Pixel DSGVO konform gestalten. Sie haben dazu noch Fragen? Als professioneller Consent Management Provider (CMP) ist Consentmanager Spezialist für alle Themen rund um Facebook Pixel und Cookies.

Was regelt die DSGVO?

Viele Betreiber von gewerblichen Websites wissen auch Jahre nach der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung der EU noch nicht, welchen Zusammenhang es zwischen dem Regelwerk und dem Facebook Pixel Cookie im Speziellen und Online-Tracking im Allgemeinen gibt. Deshalb bietet Ihnen dieser erste Abschnitt einen Überblick über die Verknüpfung von Facebook Pixel und Datenschutz.

Die DSGVO wurde entwickelt, um die personenbezogenen Daten von allen Menschen zu schützen, die in Kontakt zu Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen, Stiftungen, Vereinen, Verbänden und anderen ähnlichen Institutionen treten. Das Sammeln, Bearbeiten, Speichern und Löschen dieser Daten – auch durch den Facebook Pixel Cookie – ist nun umfassenden Regelungen unterworfen. Eine Nichtbeachtung der Regelungen der DSGVO, die in der Bundesrepublik Deutschland das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ergänzt, wird unter Umständen scharf sanktioniert. Es ist also empfehlenswert, die Regelungen genau zu kennen und zu befolgen, wenn Sie Facebook Pixel DSGVO konform gestalten möchten. Dieser Beitrag soll Sie bei der rechtssicheren Umsetzung unterstützen.

Facebook Pixel und DSGVO – so hängt alles zusammen

Was hat das Facebook Pixel mit der DSGVO zu tun? Ganz einfach! Das Facebook Pixel kann Datenschutz-Regelungen torpedieren, wenn das Tracking nicht rechtssicher eingesetzt wird.

Doch was genau ist dieses Tracking eigentlich?

Tracking im Internet meint, dass Betreiber von Websites durch die Unterstützung geeigneter Tools die „Surfspuren“ von Usern verfolgen. Konkret sammeln sie von den Usern Daten, mit denen sie Rückschlüsse auf deren Person und der Verhalten erhalten. Der Zweck solcher Maßnahmen ist es, das Online-Marketing effizienter für die Zielgruppe zu gestalten und dadurch natürlich mehr Umsätze zu erzielen. So kann beispielsweise festgestellt werden, ob das Klicken auf eine Anzeige als Folge einen Kauf des jeweiligen Produkts ausgelöst hat.

Das Problem beim Tracking sind die sensiblen Daten, die durch Methoden wie dem Facebook Pixel Cookie erhoben werden. „Sensibel“ meint in dem Zusammenhang, dass mit ihnen die Person hinter dem User ausgemacht werden könnte. Das ist über personenspezifische Daten, aber beispielsweise auch über die IP-Adresse des eingesetzten Rechners oder Smartphones möglich. Und genau dies ist nicht erlaubt, weswegen auch beim Facebook Pixel Cookie der „Consent“, also das Einverständnis der betroffenen Personen, erforderlich ist.

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Erlaubnis von Nutzern ist das A und O

Eine der Grundregeln der Datenschutz-Grundverordnung, die natürlich auch das Thema Facebook Pixel und DSGVO umfasst, ist es, dass der User grundsätzlich seine Erlaubnis geben muss, wenn seine Daten gespeichert werden. Und: Stellt er seine Daten zur Verfügung, hat er auch das Recht, die meisten von ihnen wieder löschen zu lassen. Die DSGVO sieht in diesem Zusammenhang das sogenannte „Recht auf Vergessenwerden“ vor. Doch genau das ist problematisch. Denn wie kann jemand solche Rechte geltend machen, wenn er gar nicht weiß, dass Daten von ihm gesammelt werden? Denn Tracking durch den Facebook Pixel Cookie ist etwas, was viele User gar nicht bemerken. Und genau deshalb ist es schwierig, Facebook Pixel DSGVO konform einzurichten.

Facebook Pixel Datenschutz

Die Kritik, die es rund um die Pixel gibt, ist, dass die Tracking-Cookies personenbezogene Daten auslesen – ohne Einwilligung des Users. Und für einen Facebook Pixel Cookie ist Consent des Users Voraussetzung. Dies regelt die DSGVO klar in Paragraf 13 des umfassenden Regelwerks:

Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person

Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person erhoben, so teilt der Verantwortliche der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Erhebung dieser Daten Folgendes mit:

  • den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls seines Vertreters;
  • gegebenenfalls die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten;
  • die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen …“

Auch Rechtsgrundlage und eventuelle Empfänger von personenbezogenen Daten sind dem User anzugeben.

Das alles bedeutet für den Bereich Facebook Pixel und DSGVO, dass der User a) von der Erhebung von Cookies auf einer Website in Kenntnis gesetzt werden muss und b) auch damit einverstanden sein muss.

das Wort Facebook mit Scrabble-Blöcken auf einem Holztisch buchstabiert

Auf den Facebook Pixel Cookie lieber verzichten?

Natürlich erfordert es eine ganze Reihe von präzisen und passenden Maßnahmen, Facebook Pixel DSGVO kompatibel zu gestalten. Doch der Aufwand lohnt sich, wenn Sie die folgende Liste der Vorteile betrachten, die ein Facebook Pixel Cookie mit Consent des Users mit sich bringt.

Der Facebook Pixel Cookie ermöglicht Ihnen:

  • den effektiven Einblick in das Verhalten von bestehenden und potenziellen Kunden Ihres Unternehmens
  • das Entwickeln zielführender Kampagnen in dem heute so wichtigen Bereich Social Media
  • das ideale Erreichen der relevanten Zielgruppe mit einer maßgeschneidert konzipierten Strategie von Online-Werbung
  • das Verbessern von Online-Umsätzen

Die heutigen professionellen Strategien rund um Online-Marketing brauchen die sozialen Medien als ganz entscheidenden Kanal, in dem sich Ihre Zielgruppe tummelt. Es ist also das A und O, diese Interessenten und Kunden optimiert zu erreichen und anzusprechen. Es ist nicht zielführend, wegen der Problematik rund um Facebook Pixel und DSGVO den Kopf in den Sand zu stecken und auf eine so wirksame Methode von Online-Werbung zu verzichten. Denn Online-Werbung ist das A und O für den unternehmerischen Erfolg geworden. Es gibt eine Vielzahl von Studien, die eindrucksvoll beweisen, dass der Kunde – sei es B2B oder B2C – heute das Internet nutzt, um geeignete Unternehmen, Produkte und Dienstleistungen zu recherchieren. Das bedeutet, dass Websites und Onlineshops sowie Werbung rund um die sozialen Medien unverzichtbar für Effizienz und Erfolg sind.

 

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Ein Zwischenfazit

Der Facebook Pixel Cookie ist eine sinnvolle Methode für Tracking von Usern als Basis für die Erstellung von Online-Kampagnen, von denen Sie mit Ihrem Unternehmen nachhaltig profitieren. Doch weil Facebook Pixel Daten von Nutzern sammelt, gelten die Bestimmungen der DSGVO in Bezug zu Cookies. Was bedeutet das nun konkret für Sie als eventuellen Nutzer der Facebook Pixel? Was müssen Sie als Betreiber von Websites beachten, um Facebook Pixel DSGVO kompatibel einzurichten?

Diese zehn Punkte ermöglichen es Ihnen, datenschutzkonform Facebook Pixel Cookies mit Consent der User umzusetzen. Natürlich ist dies ein pauschaler Standard. Die maßgeschneiderte Lösung für einen Facebook Pixel Cookie erhalten Sie durch Consentmanager als spezialisiertem Consent Management Provider.

1. Die korrekte Facebook Pixel Datenschutzerklärung

Um Facebook Pixel DSGVO konform einsetzen zu können, ist eine Facebook Pixel Datenschutzerklärung für die betreffende Website, den Onlineshop oder die Facebookseite ein unverzichtbares Fundament. In dieser Datenschutzerklärung haben Sie anzugeben, dass Sie Cookies einsetzen. Sie beschreiben, welche Art von Cookies – etwa ein Facebook Pixel Cookie – es sind und welchen Zweck diese verfolgen. Dabei ist eines ganz besonders entscheidend: Informieren Sie den User auch darüber, dass er jederzeit das Recht hat, der Nutzung der Facebook Pixel und anderer Trackingmethoden zu widersprechen. Dieses Widerspruchsrecht ist ein zentrales Recht, das rund um die Nutzung von Facebook Pixel und DSGVO-Bestimmungen einzuhalten ist.

2. Der Einwilligungstext

Viele Website-Betreiber sind der Meinung, dass Punkt 1 (der Hinweis in der Datenschutzerklärung auf den Einsatz von Facebook Pixel für DSGVO-Konformität des Trackings) ausreichend sei. Doch das ist nicht der Fall. Der User muss zu der Verwendung von Facebook Pixel Cookie Consent geben, also aktiv zustimmen, dass er den Tracking-Einsatz billigt. Dieses Einverständnis ist ein wesentliches Kriterium dafür, dass eine Website Facebook Pixel und DSGVO rechtssicher und lückenlos miteinander vereinbart, indem die Rechte der User rechtssicher und lückenlos umgesetzt sind. Die Zustimmung des Website-Besuchers wird mit dem Einwilligungstext vorbereitet.

ein Computerbildschirm mit einer Facebook-Seite auf dem Display"

3. Die Platzierung des Einwilligungstextes

Es ist wichtig, dass User den Text für Einwilligung beziehungsweise Widerspruch auch wirklich erkennen. Deshalb ist dessen prominente Platzierung des Einwilligungstextes das A und O. Dafür gibt es insbesondere zwei Möglichkeiten, die auch DSGVO-konform sind. Entweder nutzen Sie das klassische Banner für den Facebook Pixel Cookie Consent oder Sie blenden ein Pop-up auf der Website ein, das es dem Besucher unkompliziert möglich macht, die Einwilligung zum Tracking zu geben. In diesem Zusammenhang können die Besucher meist mehrere Optionen des erlaubten Trackings auswählen.

4. Den Umfang des Trackings definieren

Für Datenschutzerklärung und Einwilligungstext ist auch der Umfang wichtig, in dem Sie als Website-Betreiber das Tracking planen. Ein wichtiger Begriff ist in diesem Zusammenhang der sogenannte „erweiterte Abgleich“. Der Name ist Programm. Durch Facebook Pixel gesammelte Daten sollen zusätzlich mit Daten von Kunden verglichen werden, die bereits selbst durch das Unternehmen gesammelt wurden. Ein Beispiel sind Kundenlisten, aber auch Mailadressen, die vielleicht durch Abos für Newsletter generiert worden sind. Diese Kombination von Daten und Facebook Pixel kann den Datenschutz erheblich beeinträchtigen, da es unter Umständen möglich wird, User zu identifizieren.

5. Zwischen Opt-in- und Opt-out-Verfahren richtig wählen

Diese beiden Verfahren sollten Sie unbedingt kennen. Denn für die richtige Umsetzung, Facebook Pixel DSGVO konform zu gestalten, haben sie hohe Bedeutung. Die beiden Methoden rund um die Zustimmung von Tracking durch den User unterschieden sich dadurch, dass der Nutzer beim Opt-in-Verfahren aktiv tätig wird, um seine Zustimmung zu geben. Dies ist beispielsweise durch die aktive Auswahl der Möglichkeiten (und des damit verbundenen Ausmaßes) von Tracking gegeben. Die Anforderungen bezüglich der Nutzung von Facebook Pixel an den Datenschutz sind bei Opt-in-Verfahren besser umgesetzt. Beim erweiterten Abgleich von Daten ist das Verfahren der expliziten Einwilligung durch den User ein rechtliches Muss. Beim Opt-out-Verfahren dagegen gilt die Einwilligung standardmäßig als vorausgesetzt, der User müsste ihr ggf.. aktiv widersprechen.

6. Auswahl von Daten

Als Betreiber einer kommerziellen Website sollten Sie genau analysieren, welche Daten Sie von den Usern sammeln. Auch das zählt zu den Grundsätzen der DSGVO, dass ausschließlich Daten gesammelt werden, die einem bestimmten Zweck dienen. Beispiel aus dem Bereich des Newsletter-Abos: Für das Abonnieren des Newsletters ist es selbstverständlich unverzichtbar, die E-Mail-Adresse von Usern zu erfragen. Doch die Telefonnummer oder das Geschlecht sind verzichtbare Elemente. Ähnlich verhält sich dies mit Facebook Pixel und Datenschutz: Je mehr Plugins dazu geeignet sind, dass das anonyme Pseudonym von Usern im Netz nicht mehr gewahrt wird, umso fragwürdiger und kritischer ist das Verfahren aus Sicht der Datenschützer.

7. Zeitliche Abfolge einhalten

Es gibt Unternehmen, die die Funktion der Tracking-Tools nutzen, ehe es einen eventuellen Widerruf durch den User gegeben hat. Dies ist rechtlich nicht erlaubt und wird in der Regel bereits mit unerfreulichen Bußgeldern bestraft. Es ist also grundsätzlich erst das Einverständnis des Users vorauszusetzen, ehe die Trackingmethoden eingesetzt werden. Das ist ebenfalls insbesondere dann wichtig, wenn es zu einem späteren ausführlichen Abgleich mit Kundenlisten und anderen selbst gesammelten Daten des Unternehmens kommt. Erklärt ein User seine Einwilligung nicht und nutzt dennoch die Website und den Content, bedeutet das, nicht dass er mit dem Facebook Pixel Cookie einverstanden ist!

8. Nachweise gemäß DSGVO umsetzen

Um Facebook Pixel DSGVO gerecht zu gestalten, gehört es auch, dass dem User jederzeit Auskunft darüber gegeben werden kann, welche Daten von ihm gesammelt, gespeichert und genutzt werden. Zwei Aspekte der DSGVO sind besonders bedeutsam, um solche Datenverarbeitung nachweisen zu können. Das eine ist die sogenannte Datenschutz-Folgenabschätzung, das andere das Verzeichnis von Verfahrenstätigkeiten, die durch das Unternehmen durchgeführt werden. Beides sollte durch einen professionellen Datenschutzbeauftragten erledigt werden. Auch Consentmanager kann als Consent Management Provider eine solche Funktion erfüllen.

9. Datenschutzbeauftragten benennen

Es ist essenziell, die Richtlinien um Facebook Pixel und DSGVO umzusetzen. Es zeugt aber auch von Seriosität und Transparenz, dass die User bestmöglich bei Bedarf über die Art und Funktion des Trackings aufgeklärt werden. Deshalb sollte der im Impressum und der Datenschutzerklärung aufgeführte Datenschutzbeauftragte auch die individuellen Anfragen von Besuchern der einschlägigen Websites professionell und präzise bedienen können. Dies ist nicht selten sogar ein Vorteil im Online-Wettbewerb, da User beziehungsweise Kunden solche Unternehmen, die den modernen Datenschutz berücksichtigen, besonders bevorzugen und vertrauen.

10. Unterstützung nutzen

Facebook Pixel und Datenschutz richtig miteinander zu verknüpfen, erfordert sowohl technische als auch juristische Kenntnisse. Und dieses Know-how ist wichtig. Denn die Nichtbeachtung der Regelungen der DSGVO wird von den Datenschutzbehörden unerfreulich sanktioniert. Es gibt einige Möglichkeiten, mit denen Sie den unverzichtbaren Datenschutz in Ihre Online-Werbeaktivitäten integrieren.

Unterstützung bieten Ihnen:

  • fertige Plugins, die Facebook Pixel Cookie und Consent-Abfrage vereinen
  • der kompetente Datenschutzbeauftragte, der die Verknüpfung von Facebook Pixel und DSGVO rechtskonform umsetzt
  • die spezialisierte Webagentur, die rund um Aktivitäten in Social Media auch den Datenschutz berücksichtigt
  • Consentmanager als Consent Management Provider

Consent Management Provider wie Consentmanager bieten rund um die Einwilligung von Personen zur Erhebung und Speicherung ihrer Daten durch Tracking eine hohe Spezialisierung. Wenn Sie sich dafür entscheiden, einen CMP-Experten zu beauftragen, haben Sie den entscheidenden Vorteil, dass dieser auch die ab und zu eingebrachten gesetzlichen Änderungen zu Facebook Pixel und DSGVO integriert. So sind Ihre werblichen Aktivitäten im Internet datenschutzkonform aufgestellt und Sie selbst können sich ganz auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren.

FAQ: häufig gestellte Fragen zu Facebook Pixel und DSGVO

Nein. Die DSGVO gilt selbstverständlich für alle Varianten, die dem Zweck dienen, personenbezogene Daten von Usern zu sammeln und dann für eigene unternehmerische Zwecke einzusetzen. Auch YouTube zählt beispielsweise zu Social Media, wo Daten gesammelt werden. Facebook Pixel und Datenschutz sind aber besonders relevant, weil das Tool zur Erfolgsmessung und strategischen Ausrichtung von Ads umfassend eingesetzt wird.

Viele Unternehmen sind der Meinung, dass durch die Einführung von DSGVO-Bestimmungen Tracking nicht mehr gesetzeskonform ist. Doch es gibt durchaus Möglichkeiten, auch Facebook Pixel und DSGVO vereinbar zu gestalten. Wertvolle Unterstützung gibt es von einschlägig spezialisierten Agenturen sowie Consent Management Providern wie Consentmanager. Sie schaffen durch ihren professionellen Einblick in aktuelle gesetzliche Regelungen Klarheit für die rechtskonforme Umsetzung der Maßnahmen.

Probleme mit Facebook Pixel Cookie und Datenschutz? Der CMP ist ein perfekter Partner rund um datenschutzrechtlich einwandfreie Aktivitäten im Internet. Den richtigen CMP erkennen Sie wie bei Consentmanager an einer unverbindlichen Beratung, guten Referenzen, maßgeschneiderten Konzepten und einem fairen Verhältnis von Preis und Leistung. Auch ist es ein Pluspunkt, wenn ein CMP zusätzlich die Funktion des Datenschutzbeauftragen übernimmt.

Es gibt zwei grundsätzliche Möglichkeiten, die Kompetenz eines Datenschutzbeauftragten zu nutzen. Sie können – beispielsweise als größeres Unternehmen – einen fähigen Mitarbeiter zum Datenschutzbeauftragten ernennen oder diese Funktion im Rahmen des Outsourcings beauftragen.

Natürlich. Sowohl rund um die Neugestaltung einer Website als auch den Relaunch von bereits bestehenden Internetpräsenzen ist die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung unverzichtbar. Dies wird sowohl von den Datenschutzbehörden als auch durch die Kunden und insbesondere die Konkurrenz kontrolliert.

Grundsätzlich dann, wenn personenbezogene Daten gesammelt werden. Je mehr diese dazu beitragen, dass Rückschlüsse auf eine bestimmte Person gezogen werden können, umso kritischer sind Methoden einzuschätzen. Das Sammeln von Userdaten ohne Einverständnis ist nicht rechtskonform.

Die Datenschutz-Grundverordnung gilt für alle, die personenbezogene Daten von Interessenten beziehungsweise potenziellen Kunden sammeln, speichern, bearbeiten und nutzen. Typische Beispiele sind alle Online-Aktivitäten rund um Websites, Onlineshops und Social Media, etwa bei der Registrierung für einen Account, dem Abo eines Newsletters, der Teilnahme an einem Gewinnspiel, dem Recherchieren von Produkten oder dem Nutzen von Formularen.


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