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DSGVO, Cookies und co – Was Sie im E-Commerce wissen müssen!


Datenschutz ist schon immer ein heißes Eisen in der Businesswelt, aber bereits seit dem 25.05.2018 sind DSGVO, Cookies und weitere Themen Pflichtlektüre für Unternehmer. Egal, ob Sie E-Commerce betreiben, einen Blog anbieten oder gleich eine komplette Plattform Ihr Produkt ist – ohne korrekten Umgang mit Daten drohen ruinöse Strafen. In diesem Beitrag erfahren Sie alles über die Datenschutzverordnung, was Cookies sind und warum ein Consent Manager zu jedem Webaustritt gehört.

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Die DSGVO: Fünf Buchstaben, die alles verändern

Hinter dieser Abkürzung, die Sie sicherlich schon einmal wahrgenommen haben, steckt der Begriff Datenschutz-Grundverordnung. Diese Verordnung wurde von der EU erlassen und regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten. Dazu gehört unter anderem die Weitergabe von persönlicher Daten an Dritte, das DSGVO-Konzept der Datenminimierung und die Auswirkungen der Weitergabe persönlicher Daten ohne Zustimmung. Die DSGVO gilt sowohl im öffentlichen wie auch im privaten Rahmen und das EU-weit. Ihr Ziel ist es, alle personenbezogenen Daten in der EU zu schützen, gleichzeitig aber auch einen freien Datenverkehr im europäischen Binnenmarkt zu sichern. Viele Unternehmen beschäftigten sich bis dahin nur unzureichend mit Datenschutz oder gingen nachlässig mit den Daten ihrer Nutzer oder Kunden um.

Die DSGVO machte damit endgültig Schluss und zwang viele Unternehmen, sich zum ersten Mal konkret mit diesem Thema zu befassen. Der DSGVO zufolge ist es nur nach ausdrücklicher Einwilligung erlaubt, personenbezogene Daten zu verarbeiten. Was simpel klingt, hat im Internet eine besondere Brisanz. Denn dank ausgefeilter Tracking-Software lassen sich personenbezogene Nutzerdaten ganz leicht auch dann gewinnen, wenn der Nutzer gar keine Daten selbst preisgibt, z.B. in ein Formularfeld.

Tatsächlich gehen die Möglichkeiten moderner Online-Technologie aber noch wesentlich weiter, denn auch indirekt lassen sich Nutzer anhand ihrer IP-Adresse identifizieren und zusammen mit anderen personenbezogenen Merkmalen zu einem individuellen Profil kombinieren. Vorsätzliche DSGVO-Verstöße werden hart bestraft. Unternehmen müssen in diesem Fall mit hohen Geldstrafen rechnen oder Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren in Kauf nehmen.

Was sind Cookies eigentlich genau?

Wer eine Webseite zum ersten Mal ansteuert, wird heute mit allergrößter Wahrscheinlichkeit gefragt, ob die Cookies der Seite angenommen werden sollen. Dabei handelt es sich um nichts anderes, als um kleine Textdateien, die im Browser gespeichert werden können und dort personenbezogene Informationen sammeln. Ihr Einsatz ist nicht auf herkömmliche Desktop-PCs oder Laptops beschränkt, sondern auch auf Mobilgeräten, wie Smartphone und Tablet möglich. Sie können unterschiedliche Zwecke erfüllen, werden aber meist zur Identifizierung von Webseitenbenutzern eingesetzt.

Ist Ihre Webseite konform? Finden Sie es heraus mit unserer Checkliste

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Dies kann aus vielen Gründen vorteilhaft sein. Wenn Sie beispielsweise möchten, dass sich eine Webseite an Ihren Warenkorb, Suchbegriffe oder Ihre Nutzerdaten erinnert, übernehmen die kleinen Textdateien genau diese Aufgabe. Andererseits können sie aber auch den Browserverlauf speichern, was wiederum Aufschluss auf die persönlichen Interessen und Gewohnheiten gibt. Für Werbetreibende ist diese Art von Informationen natürlich hochinteressant, gerade im E-Commerce. Denn hier erhalten Sie ein absolut authentisches Profil, auf das sich individuelle Werbung ideal anpassen lässt.

Da in den kleinen Textdateien also ganz offensichtlich sensible personenbezogene Daten gespeichert werden, ist es nach der Datenschutzgrundverordnung absolut erforderlich, dass diesem durch den Nutzer persönlich zugestimmt wird. Denn die Weitergabe persönlicher Daten ohne Zustimmung kann mit hohen Geldstrafen belegt werden.

Wie geht es weiter mit dem Datenschutz?

Die Datenschutzgrundverordnung ist lediglich als erster Schritt in einer breiter angelegten Kampagne für noch mehr Schutz personenbezogener Daten gedacht. Die ePrivacy-Richtlinie soll in naher Zukunft in Kraft treten. Dabei handelt es sich um eine noch weiter präzisierte Handreichung zum Schutz der personenbezogenen Daten in der elektronischen Kommunikation im und außerhalb des E-Commerce. Da die ePrivacy-Richtlinie noch nicht final ausgearbeitet ist, sind hier noch einige Änderungen zu erwarten.

Viele Aufgaben mit einem einzigen Tool lösen

Mit der Datenschutzgrundverordnung wurde es Standard, dass Nutzer noch bevor ihre Daten gespeichert werden, eine explizite Einverständniserklärung dazu abgeben müssen.
Wenn Sie für die Vermarktung Ihrer Produkte also bislang auf Cookie-Einsatz setzten, müssen Ihre Nutzer explizit zustimmen, dass Cookies auf deren Browser gesetzt werden. Auch das Speichern weiterer personenbezogener Daten für Zwecke wie Marketing oder Analyse, wie der IP-Adresse, ist nicht mehr ohne Zustimmung möglich.

 

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Dabei handelt es sich aber nur um einige der tatsächlichen Faktoren, die zur Erfüllung der Datenschutzgrundverordnung beachtet werden müssen. Unternehmer, die sich vor allem um ihr Tagesgeschäft kümmern möchten, benötigen an dieser Stelle eine leistungsstarke und einfach zu bedienende Lösung. Unternehmen kommen daher nicht um einen Consent Management Provider herum. Dabei handelt es sich um einen Dienstleister, der für seine Nutzer die Zustimmung von Webseitenbesuchern verwaltet und zugleich die Daten für Verwendungen im Marketing aufbereitet, und dabei die DSGVO-Vorschriften zur Datenminimierung einhält. Hauptziel eines Consent Managers ist es aber, die Webseite des Kunden verordnungskonform zu machen.

Diese Vorteile bringt der Consentmanager

Der Consentmanager ist ein komplett integriertes Tool, das es Unternehmen wesentlich erleichtert, alle Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung zu erfüllen und dennoch Daten für den Werbeeinsatz zu gewinnen. Das Consent Tool ist kompatibel mit Adservern, wie GAM/AdSense und weiteren, bietet ein umfassendes Portfolio an Privacy-Features und ist in gleich vier verschiedenen Paketgrößen erhältlich. Für die Datenschutzgrundverordnung und die CCPA (Datenschutz für Kalifornien/USA) enthält dieses Tool Zustimmungsprotokolle, eine gesicherte Datenbank mit Serverstandort in der EU sowie eine automatische Blockierung von Codes und Cookies.

Herzstück ist neben der Überwachung auch ein Cookie-Crawler, der einmal täglich automatisch Ihre Webseite crawlt und eine automatische Konformitätsprüfung der Datenschutzgrundverordnung sowie eine automatische Cookie-Klassifizierung vornimmt. Neu gefundene Anbieter identifiziert der Cookie Crawler ebenso und exportiert die Cookie-Liste über zahlreiche Schnittstellen. Der Consentmanager bietet Ihnen zahlreiche Möglichkeiten Ihre Seite DSGVO-konform zu machen und auf der sicheren Seite zu sein. Sie können das Tool Ihrem Design anpassen und Ihr Logo hinzufügen.

Außerdem bietet Ihnen der Consentmanager zahlreiche Reportings und A/B-Testing sowie Optimierungsvorschläge. Weiterhin ist das Tool einfach zu integrieren, in über 30 Sprachen verfügbar und in Europa komplett sicher.

Jetzt absichern und Consent Manager implementieren!

Sie sind in einem Unternehmen für den Datenschutz verantwortlich oder möchten die Konformität Ihres KMU mit der Datenschutzgrundverordnung noch weiter verbessern? Dann ist jetzt der passende Zeitpunkt, um eine komplett integrierte Lösung wie den Consent Manager zu implementieren – egal, ob Sie E-Commerce betreiben oder in einem anderen Segment tätig sind. Schützen Sie Ihr Unternehmen vor harten Sanktionierungen, denn kaum ein menschlicher Datenschutzbeauftragter kann mit der Präzision eines hochleistungsfähigen Tools arbeiten. So schützen Sie sich vor teuren Fehlern und gehen auf Erfolgskurs. Jetzt Consent Manager kennenlernen und profitieren!


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