TDDDG
TDDDG-konformer Datenschutz mit dem Consent Manager
Seit 2018 ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft, die der Verarbeitung von personenbezogenen Daten sehr enge Grenzen gesetzt hat. Nun hat das Bundeskabinett das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG), ursprünglich Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG), verabschiedet, das seit Dezember 2021 greift. Dieses neue Datenschutzgesetz gibt für den virtuellen Raum vereinheitlichende Regelungen vor. Ein Schwerpunkt liegt in der Nutzung von Cookies, für die Webseitenbetreiber zukünftig das Einverständnis einholen müssen. Bislang waren die Rahmenbedingungen nicht vollständig klar. Das TDDDG ist insofern unmittelbar mit der Herausforderung des Cookie Consent Managements zu sehen.
Wir haben bereits mehr als 25.000 Websites bei der Einhaltung der DSGVO, TDDDG & ePrivacy geholfen
Zu unseren Kunden gehören einige der größten Webseiten und bekanntesten Marken weltweit.
… und viele mehr.
Bitte beachten Sie: Obwohl der ConsentManager CMP viele Funktionen wie das Blockieren von Codes und Cookies von Drittanbietern bietet, verwenden nicht alle unserer Kunden alle Funktionen. Bitte beurteilen Sie unsere Funktionen daher nicht nur danach, wie unsere Kunden unser Tool verwenden.
TDDDG
Hier können Sie sich als Webseitenbetreiber umfassend über Inhalte, Rahmenbedingungen und Anforderungen des neuen Datenschutzgesetzes informieren und im letzten Teil mit dem Consentmanager handlungsorientiert eine Lösung prüfen, um die neuen Regelungen rechtskonform umzusetzen.
Entstehungsgeschichte
Wie ist es überhaupt zum TDDDG gekommen?
- Bisher waren für Webseitenbetreiber das Telekommunikationsgesetz (TKG) und das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), ursprünglich Telemediengesetz (TMG) mit Blick auf das sensible Thema Datenschutz maßgeblich. Ziel der Neueinführung des TDDDG ist es, sämtliche Bestimmungen aus diesen Gesetzen zusammenzuführen. Es entsteht so ein neues Stammgesetz zum Datenschutz, um für mehr Transparenz und Einheitlichkeit zu sorgen.
- Mehr noch: Es handelt sich bei dieser Gesetzesinitiative um eine Umsetzung einer europäischen Richtlinie: Konkret geht es hierbei um die sogenannte ePrivacy, die nun mit dem TDDDG in deutsches Recht umgesetzt wird. Überall dort, wo Trackingtechnologien bzw. Cookies genutzt werden, werden die Neuregelungen ab Dezember 2021 relevant. Das gilt nicht nur für Webseiten, sondern auch Berechtigungen in Apps. Angesichts der kurzen verbleibenden Zeit ist das Grund genug, sich hier näher mit einem Consent Management Provider zu befassen.
- Eine solche leistungsstarke Lösung ist die Basis dafür, dass der Datenschutz in jeder Hinsicht rechtssicher gestaltet werden kann. Weiter unten werden Sie lesen, dass Cookie Consent für Unternehmen und Webseitenbesucher zahlreiche Vorteile bietet.
- Deutschland hinkt bei der Umsetzung von EU-Datenrechtschutzlinien hinterher
Bereits seit 2009 besteht auf Ebene der Europäischen Union die Vorgabe, eine ausdrückliche Einwilligung für die Nutzung von Cookies oder anderen Tracking-Technologien einzuholen. Besonders deutlich geht dies aus Artikel 5 der diesbezüglich relevanten ePrivacy-Richtlinie hervor. Viele Webseiten setzen diese Regelungen bereits um, obwohl der rechtliche Rahmen nicht vollends klar ist. Das ändert sich nun ab Dezember 2021.
Bleiben Sie auf dem Laufenden!
Newsletter abonnierenWorum geht es beim TDDDG bezüglich Cookie Consent ganz grundlegend?
- Ziel der Zusammenführung vorheriger Regelungen in ein neues Stammgesetz ist es, für mehr Rechtssicherheit durch Vereinheitlichung zu sorgen. Es wird mit Blick auf den Datenschutz Ende 2021 klare Regelungen für das Setzen von Cookies bzw. die Nutzung von Tracking-Technologien geben. Grundsätzlich müssen Nutzer vor der Speicherung darüber informiert werden, wozu welche Daten erhoben werden. Sie müssen zudem jederzeit die Möglichkeit haben, ihre Einwilligung in die Cookienutzung zu verweigern (hierbei ist von ‚opt-out‘ die Rede).
- Ein Consent Management Tool ermöglicht es, diese erforderliche Zustimmung abzufragen, sie zu dokumentieren und transparent zu verwalten. Die Privatsphäre von Nutzern soll so besser geschützt werden. Diese haben es auf jeder Webseite selbst in der Hand, Cookies in einem bestimmten Umfang anzunehmen oder gänzlich abzulehnen. Jenseits des Datenschutzes sind Cookies für Webseitenbetreiber und auch Nutzer hilfreich, um personalisierte Inhalte zusammenstellen zu können.
Was ist ein Consent Management Provider?
Diese Frage ist für Sie als Webseitenbetreiber spätestens jetzt relevant, falls Sie Cookies setzen oder Tracking nutzen wollen. Ohne die explizite Zustimmung oder auch Ablehnung geht das bald definitiv nicht mehr. Sie sollten sich angesichts der neuen Rahmenbedingungen mit tragfähigen Lösungen für das Cookie Consent Management befassen. Im Zuge der Einführung des neuen Datenschutzgesetzes werden viele Webseitenbetreiber nach schnellen, funktionalen und vor allem rechtssicheren Lösungen suchen. Insofern sind Sie hier genau richtig, um mit Consentmanager die Zustimmung von Webseitenbesuchern in der vorgeschriebenen Form einzuholen. Durch den weiter unten beschriebenen Funktionsumfang erlaubt dieses Tool aber weitaus mehr, als nur die Zustimmung für Cookies zu verwalten. So komplex Ihnen die Anforderungen des TDDDG (vorher: TTDSG) vorkommen mögen und so kurz Ihnen die Zeit zur Umsetzung erscheinen mag: Mit dem praxiserprobten Consentmanager setzen Sie auf eine höchst funktionale Lösung.
Wie ist das neue Datenschutzgesetz einzuordnen?
Falls Sie bereits mit der Datenschutzgrundverordnung und der ePrivacy-Richtlinie vertraut sind, werden Sie im neuen Datenschutzgesetz viele Parallelen feststellen. Das zeigt letztlich nur, dass viele Regelungen jetzt schon Bestand hatten bzw. von Webseitenbetreibern vorausschauend umgesetzt werden. Mit Inkrafttreten des TDDDG (vorher: TTDSG) gibt es aber im Dezember 2021 keine Möglichkeit mehr, an der Einwilligung in die Nutzung von Cookies und Co. vorbeizukommen. So gesehen bleiben die bisher bekannten Regelungen aus DSGVO und ePrivacy-Richtlinie faktisch bestehen. Sie werden ’nur‘ im neuen Datenschutzgesetz explizit mit Blick auf Cookies und Tracking präzisiert. Durch die Zusammenfassung in einem neuen Stammgesetz verlieren die bisherigen Regelungen alleine durch die Ähnlichkeit der Inhalte nicht ihre Wirkung.
Paragraf 25 TDDDG ist als Umsetzung der ePrivacy-Richtlinie zu lesen
Die bereits angesprochene ePrivacy-Richtlinie ist als Basis des TDDDG zu sehen. Die Mitgliedstaaten der EU sollen sicherstellen, dass Daten nur gespeichert werden dürfen, wenn Nutzer klar und umfassend darüber in Kenntnis gesetzt werden. Es muss unmissverständlich klar sein, wofür Nutzer ihre Einwilligung geben und zu welchen Zwecken Cookies gesetzt werden. Zu beachten ist in diesem Kontext das sogenannte Cookie-II-Urteil des deutschen Bundesgerichtshofes, das eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2019 bestätigt: Demzufolge ist die Einwilligung von Nutzern zwingend erforderlich, bevor sogenannte nicht essenzielle Cookies platziert werden können.
- § 25 TDDDG regelt vor diesem Hintergrund den Einsatz von Cookies und anderen Tracking-Technologien. Es geht im Kern um das technikneutrale Speichern und das Abrufen von Informationen auf allen (mobilen) Endgeräten. In § 26 TDDDG werden Regelungen für Dienste einer entsprechenden technischen Verwaltung präzisiert.
Cookie Consent: Was fordert das TDDDG?
In § 24 des neuen Datenschutzgesetzes werden die Anforderungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten präzisiert. Im Grundsatz gilt dabei, dass Ihre Nutzer eine Zustimmung erteilen oder auch explizit ablehnen können müssen. Legen wir den Fokus auf die Nutzung von Cookies, ist insbesondere § 25 TDDDG von Interesse (= Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen). Auf dieser Basis ist das Speichern von Informationen nur zulässig, wenn Nutzer anhand von umfassenden und klaren Informationen eine Einwilligung per Klick erteilt haben.
- Der Zusammenhang zwischen den Datenschutzgesetzen wird insbesondere an den Formulierungen in § 24 deutlich. Hier wurde die sogenannte Zustimmungsbedingung der Datenschutzgrundverordnung übernommen. Wichtig ist, dass die Einwilligung erfolgen muss, bevor es zu irgendeiner Form der Verarbeitung personenbezogener Daten kommt. Im neuen Datenschutzgesetz ist häufig vom Begriff ‚Endeinrichtungen‘ die Rede.
- Gemeint ist hiermit, dass sich die Regelungen auf alle möglichen Endgeräte beziehen, die eine Internetverbindung aufbauen können. Angesichts dessen muss die erforderliche Abfrage auf allen denkbaren Endgeräten ohne Probleme in übersichtlicher Form erfolgen können.
Wie sollte das TDDDG umgesetzt werden?
Vieles galt schon mehr oder weniger verbindlich vor der geplanten Einführung des neuen Datenschutzgesetzes. Beim Surfen im Internet wird Ihnen nicht entgangen sein, dass die Einwilligungsabfrage seit Monaten immer häufiger zu einem neuen Standard des Datenschutzes im virtuellen Raum gehört. Ab Dezember 2021 wird das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz rechtlich bindend sein. Spätestens mit dieser Initiative zur Umsetzung europäischen Rechts müssen alle Webseitenbetreiber aktiv werden bzw. prüfen, ob sie die Anforderungen des TDDDG erfüllen. Dafür wird ein Consent Management Provider (CMP) notwendig sein.
Ohne professionelles Cookie Consent Management drohen Bußgelder
Wer gegen die hier im Kern beschriebenen Grundsätze verstößt, muss mit einer verstärkten Ahndung durch Bußgelder rechnen. Es ist davon auszugehen, dass die in Deutschland zuständigen Aufsichtsbehörden sich bis dato aufgrund einer teils unklaren Rechtslage zurückgehalten haben. Diese Zurückeinhaltung dürfte aber mit der Vereinheitlichung durch das neue Datenschutzgesetz fallen. Zu denken ist auch an verstärkte Abmahnungen durch Wettbewerber, die in sehr naher Zukunft sicherlich einen genaueren Blick auf das Cookie Consent Management einer Webseite legen werden. Angesichts dessen kommt nur eine professionelle Lösung für Rechtssicherheit infrage: Mit Consentmanager treffen Sie in dieser Hinsicht eine exzellente Wahl. Mögliche Strafen sind übrigens in § 24 TDDDG nachzulesen. Diese können mit bis zu 300.000 Euro für viele Unternehmer existenzbedrohend hoch ausfallen.
Pakete
Basic
eine Website
- 5.000 Aufrufe / Monat inkl.
- DSGVO-konform
- Vorgefertigte Designs
- 1 Crawl / Woche
- Support: Ticket
Zus. Aufrufe buchbarIAB TCF kompatibles CMPIAB GPP StandardA/B-Testing & OptimierungZus. BenutzerkontenWhitelabel
Beginner
eine Website
- 100.000 Aufrufe / Monat inkl.
- Zus. Aufrufe: 0.1 € / 1000
- DSGVO-konform
- Individualisierbare Designs
- 3 Crawls / Tag
- Support: Ticket
A/B-Testing & OptimierungIAB TCF kompatibles CMPIAB GPP StandardZus. BenutzerkontenWhitelabel
Standard
3 Websites oder Apps
- 1 Mio. Aufrufe / Monat inkl.
- Zus. Aufrufe: 0.05 € / 1000
- DSGVO-konform
- IAB TCF kompatibles CMP
- IAB GPP Standard
- Individualisierbare Designs
- A/B-Testing & Optimierung
- 10 Crawls / Tag
- Support: Ticket & E-Mail
Zus. BenutzerkontenWhitelabel
Agency
20 Websites oder Apps
- 10 Mio. Aufrufe / Monat inkl.
- Zus. Aufrufe: 0.02 € / 1000
- DSGVO-konform
- IAB TCF kompatibles CMP
- IAB GPP Standard
- Individualisierbare Designs
- A/B-Testing & Optimierung
- 100 Crawls / Tag
- 10 zus. Benutzerkonten
- Support: Ticket, E-Mail & Telefon
Persönlicher Account-ManagerWhitelabel
Enterprise
- Beliebige Aufrufe / Monat
- Zus. Aufrufe: 0.02 € / 1000
- DSGVO-konform
- IAB TCF kompatibles CMP
- IAB GPP Standard
- Individualisierbare Designs
- A/B-Testing & Optimierung
- Beliebige Crawls / Tag
- Beliebig zus. Benutzerkonten
- Support: Ticket, E-Mail & Telefon
- Persönlicher Account-Manager
- Whitelabel
Ihre Vorteile
Vorteile des Consentmanagers für Betreiber UND Webseitenbesucher
Bis hierhin haben Sie erfahren, worum es im Kern beim neuen Datenschutzgesetz und dem erforderlichen Consent Management geht. Die hier dargestellten Anforderungen können Sie als Zusammenfassung der wichtigsten Paragrafen lesen, zumal die dortigen Formulierungen nicht immer einfach zu verstehen sind.
- Mit dem Consentmanager können Sie ein optimales und praxiserprobtes Tool nutzen, um Konformität mit dem TDDDG sicherzustellen. Sie werden hier erkennen, dass Ihnen dieses Tool für den Cookie Consent mehrere Vorteile auf vielen Ebenen bietet. Sie sollten ein solches Tool also nicht nur als gesetzliche Pflichterfüllung sehen, sondern darüber hinaus viel Potenzial nutzen. Genau dieses wollen wir abschließend in kompakter Form beleuchten.
Warum ist der Consentmanager die beste Wahl zur Einhaltung des TDDDG?
Verschaffen Sie sich hier einen Überblick und beginnen Sie einen kostenlosen Test. Mit mehr als 30 Sprachen können Sie den Datenschutz grenzübergreifend sicherstellen, wenn Ihr Unternehmen international aktiv ist oder es perspektivisch werden möchte. Sie können aus zahlreichen vorgefertigten Texten und Designs wählen, wodurch Sie schnell eine professionelle Lösung mit Blick auf das neue Datenschutzgesetz umsetzen. Sie können die Möglichkeit nutzen, Ihr Firmenlogo zu integrieren. Das sorgt für einen einheitlichen und vertrauenerweckenden Gesamteindruck: Die Abfrage wird nicht als störend empfunden.
Cookie Consent: Sie bestimmen, wie die Abfrage platziert wird
Für die Positionierung des Cookie-Banners stehen Ihnen zahlreiche Möglichkeiten offen: Er kann in unterschiedlicher Form auf der Webseite eingebunden werden, um für eine stimmige User Experience zu sorgen. Mit dem automatischen Cookie-Crawler und der DSGVO-Konformitätsprüfung sind Sie rechtlich immer auf der sicheren Seite. Hierzu tragen auch automatische Updates maßgeblich bei. Durch Kompatibilität mit allen gängigen Shopsystemen, Tag Managern und Google-Produkten ist eine reibungslose Integration im Regelfall möglich.
Lernen Sie, was Ihre Kunden wirklich wollen
Nutzen Sie die wegweisenden Reportings des Consentmanagers, um die Akzeptanzrate der Besucher insgesamt zu erhöhen und die Absprungrate zu minimieren. Mit A/B-Testings können Sie innerhalb von kurzer Zeit datenbasiert entscheiden, welche Einstellungen für Ihre Webseite optimal sind. Apropos: Consentmanager ist responsive, wodurch die automatische Anpassung an sämtliche Endgeräte sichergestellt ist.
Handeln Sie jetzt
Jetzt Konformität Ihrer Webseite mit dem Datenschutzgesetz (TDDDG) sicherstellen
- Testen Sie den Consentmanager und bieten Sie Ihren Besuchern einen greifbaren Mehrwert, der Vertrauen schaffen wird. In den letzten Monaten gab es immer wieder Nachrichten von Datenlecks und einem unzureichenden Schutz der Privatsphäre. Mit einer professionellen Abfrage des Consentmanagers zeigen Sie Ihren Besuchern, dass Sie dieses Thema sehr ernst nehmen.
- Mehr noch: Sie legen Ihren potenziellen Kunden alle Entscheidungen direkt zu Beginn transparent in die Hand. Das wird sich positiv auf das Image und die Seriosität Ihres Internetauftritts auswirken. Sie sorgen nicht nur für die Einhaltung des Datenschutzgesetzes, sondern investieren aktiv in die Zufriedenheit der Besucher.
- Durch eine Verringerung der Absprungrate und die Erhöhung der Verweildauer können Rankings und Conversion optimiert werden. Sie erkennen hier, dass sich Consentmanager nicht nur auf der wichtigen Ebene des Datenschutzes für Sie bezahlt machen kann. Strategisch bedeutsam ist das neue Datengesetz spätestens seit dem Beschluss. Mit Consentmanager können Sie eine ganzheitliche Lösung implementieren, von der Sie als Webseitenbetreiber auf vielen Ebenen profitieren werden. Erste Schritte können Sie direkt jetzt gehen.
Bleiben Sie auf dem Laufenden!
Newsletter abonnierenHäufig gestellte Fragen
Nicht sicher ob Sie ein CMP brauchen?
Um Ihnen mit Dingen wie DSGVO, CMP und Zustimmung zu helfen, haben wir hier die häufigsten Fragen zusammen getragen.
Bei dieser auch EPVO genannten Verordnung auf Ebene der EU handelt es sich um eine Ergänzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Darin wird der Datenschutz von personenbezogenen Daten in elektronischen bzw. internetbasierten Anwendungen präzisiert. Das neue Datenschutzgesetz greift diese Regelungen auf, wodurch es als Umsetzung europäischen Rechts auf nationaler Ebene zu sehen ist.
Im Gesetzestext werden Sie oft auf den zentralen Begriff ‚Endeinrichtung‘ stoßen: in § 2 wird er näher definiert. Grundlegend ist damit jede Art von Schnittstelle gemeint, mit der sich personenbezogene Informationen verarbeiten lassen. Die Art der Verbindungsherstellung ist nahezu irrelevant. Für die Praxis bzw. Webseitenbetreiber bedeutet das, dass Datenschutzkonformität auf allen denkbaren Endgeräten mit einer transparenten Einwilligung möglich sein muss. Das neue Gesetz bezieht sich dabei auch ganz explizit auf mobile Endgeräte wie Smartphones.
Das neue Gesetz ist zusammen mit dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten. Die vorher üblichen Regelungen aus dem Digitalen-Dienste-Gesetz (urpsrünglich Telemediengesetz) oder der ePrivacy-Richtlinie werden nahtlos durch das Datenschutzgesetz abgelöst, da sich die Inhalte in sehr vielen Bereichen gleichen.
Oder anders gefragt: Wie kann eine Webseite die Anforderungen des Datenschutzgesetzes einhalten? Spätestens mit dem Inkrafttreten des neuen Datenschutzgesetzes sind Webseitenbetreiber gut beraten, auf ein leistungsstarkes Consent Management Tool zu setzen. Mit Consentmanager entscheiden sich Webseitenbetreiber für die optimale Lösung: Zahlreiche Individualisierungs- und Verwaltungsoptionen sorgen dafür, dass die Einbindung bestmöglich individuell sowie zielfokussiert möglich ist. Wer die Anforderungen des neuen Gesetzes konsequent umsetzen will, geht mit diesem Tool auf Nummer sicher.
Auch wenn der rechtliche Rahmen vorher schon sehr strikt in Bezug auf den Datenschutz im virtuellen Raum war, wird mit der Einführung des TDDDG (vorher TTDSG) verbindliche Rechtssicherheit hergestellt. Das bedeutet, dass sich jeder Webseitenbetreiber mit dem Zustimmungsmanagement befassen muss. Dies ist nicht nur nötig, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Webseitenbesucher werden von einem seriösen Unternehmen erwarten, dass die Datenschutzabfrage professionell geregelt wird. Der Schutz persönlicher Daten ist für das Image von Unternehmen ein sehr erfolgskritischer und zudem sensibler Aspekt.
Beim Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz handelt es sich um ein Stammgesetz, das die Bestimmungen aus dem Telekommunikationsgesetz, dem Digitale-Dienste-Gesetz DDG (vorher Telemediengesetz, TMG) und der ePrivacy-Richtlinie verbindlich zusammenfasst. Letztlich geht es um die Umsetzung europäischen Rechts und das Schaffen einer einheitlichen sowie transparenten Rechtsgrundlage für Datenschutz im Internet. Der DSGVO entsprechend wird Datenschutz explizit mit Blick auf Cookies und Tracking präzisiert.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung erbringen können. Einige Punkte dieser FAQ können sich zudem im Laufe der Zeit ändern oder von Gerichten anders interpretiert werden. Deshalb sollten Sie immer Ihren Anwalt zu Rate ziehen!