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Shopware – Cookie-Banner für Ihre Website

Mehr als ein Viertel alle E-Commerce-Angebote in Deutschland nutzten 2020 Shopware. Sie alle haben durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und die EU-e-Privacy-Verordnung ein schwieriges Problem zu lösen: Besucher müssen rechtssicher der Nutzung von Cookies zustimmen und über sie aufgeklärt werden.

Unser Consentmanager bietet eine leistungsstarke Lösung, die sich einfach in einen Shopware-Shop integrieren lässt und allen rechtlichen Anforderungen genügt – nicht nur der DSGVO und der EU-Vorgabe, sondern auch dem California Consumer Privacy Act (CCPA). Nicht genehmigte Cookies blockiert unser Consentmanager zudem automatisch.

Consentlösung mit individuellen Design Cookie Banner Preview

Shopware Cookie Banner

  • DSGVO, Shopware und Cookies

    Cookies sind kleine Dienstprogramme, die Nutzer beobachten und ihr Verhalten aufzeichnen. Grundsätzlich ist dies aus funktionellen Gründen notwendig. Als Beispiel: Um schnelle Ladezeiten aller Unterseiten zu ermöglichen, muss ein Programm bestimmte Informationen (Größe des Screens, barrierefreie Sicht – ja oder nein?, etc.) speichern und zur Verfügung stellen. Durch diese Fähigkeit können Cookies aber auch mehr leisten: Sie verfolgen Nutzer über mehrere Webseiten hinweg und erstellen Profile. Kommen sie für diesen Zweck zum Einsatz, heißen sie Marketingcookies.

    Die 2018 in Kraft getretene DGSVO schreibt allerdings vor, dass Nutzerdaten nicht ohne Erlaubnis erhoben werden dürfen. Die Eigentümer der Daten müssen zudem aufgeklärt werden, was wofür gespeichert wird. Europaweit ist hierfür ein aktives Opt-In-Verfahren vorgeschrieben. In Deutschland sahen dies einige Shopbetreiber anders, aber die e-Privacy-Verordnung hat solche Zweifel beseitigt. Vereinfacht gesagt bedeutet ein aktives Opt-In-Verfahren, dass ein Besucher nicht nur für die Wahl gestellt werden darf, ob er Cookies zulassen möchte oder nicht. Er muss im Detail eine Auswahl treffen können.

    Webseiten können nicht einfach auf Cookies verzichten, da einige wie erwähnt funktionell notwendig sind. Besonders relevant ist dies von Betreibern von Shopware-Shops (und natürlich auch für ähnliche Systeme). In E-Commerce-Angeboten müssen funktionelle Cookies noch mehr leisten. Suchen sollen beispielsweise gespeichert werden. Zudem möchten Shops Produktempfehlungen anbieten. All dies funktioniert nur über die nach süßem Gebäck benannten Dienstprogramme. Diese Erläuterungen zeigen allerdings auch schon, wie kompliziert es ist, ein rechtssicheres Zustimmungsverfahren aufzubauen.

  • Consentmanager bietet automatische Shopware Cookie-Crawls

    Cookies sind kleine Dienstprogramme, die Nutzer beobachten und ihr Verhalten aufzeichnen. Grundsätzlich ist dies aus funktionellen Gründen notwendig. Als Beispiel: Um schnelle Ladezeiten aller Unterseiten zu ermöglichen, muss ein Programm bestimmte Informationen (Größe des Screens, barrierefreie Sicht – ja oder nein?, etc.) speichern und zur Verfügung stellen. Durch diese Fähigkeit können Cookies aber auch mehr leisten: Sie verfolgen Nutzer über mehrere Webseiten hinweg und erstellen Profile. Kommen sie für diesen Zweck zum Einsatz, heißen sie Marketingcookies.

    Die 2018 in Kraft getretene DGSVO schreibt allerdings vor, dass Nutzerdaten nicht ohne Erlaubnis erhoben werden dürfen. Die Eigentümer der Daten müssen zudem aufgeklärt werden, was wofür gespeichert wird. Europaweit ist hierfür ein aktives Opt-In-Verfahren vorgeschrieben. In Deutschland sahen dies einige Shopbetreiber anders, aber die e-Privacy-Verordnung hat solche Zweifel beseitigt. Vereinfacht gesagt bedeutet ein aktives Opt-In-Verfahren, dass ein Besucher nicht nur für die Wahl gestellt werden darf, ob er Cookies zulassen möchte oder nicht. Er muss im Detail eine Auswahl treffen können.

    Webseiten können nicht einfach auf Cookies verzichten, da einige wie erwähnt funktionell notwendig sind. Besonders relevant ist dies von Betreibern von Shopware-Shops (und natürlich auch für ähnliche Systeme).

    In E-Commerce-Angeboten müssen funktionelle Cookies noch mehr leisten. Suchen sollen beispielsweise gespeichert werden. Zudem möchten Shops Produktempfehlungen anbieten. All dies funktioniert nur über die nach süßem Gebäck benannten Dienstprogramme. Diese Erläuterungen zeigen allerdings auch schon, wie kompliziert es ist, ein rechtssicheres Zustimmungsverfahren aufzubauen.

Wir haben bereits mehr als 25.000 Websites bei der Einhaltung der DSGVO, TTDSG & ePrivacy geholfen

Zu unseren Kunden gehören einige der größten Webseiten und bekanntesten Marken weltweit.

… und viele mehr.

Das System hinter dem Shopware Cookie Consent Manager: über das CMS

  • Überblick

    Shopware ist ein Content Management System (CMS) für Online-Shops, das aus Deutschland stammt und erstmals 2004 veröffentlicht wurde. Es ist modular aufgebaut. Dies bedeutet, sein Funktionsspektrum kann durch Erweiterungen ausgebaut werden. Es existierten mehr als 3500 Plugins für das System. Entsprechend wächst auch schnell der Zwang, Shopware Cookie Nutzungszustimmungen einzuholen. Die Erweiterungen arbeiten ebenfalls mit den Programmen.

    Shopware existiert in verschiedenen Versionen – von einer kostenfreien Community Edition bis zu einer Enterprise Edition, die für sehr große Shops gedacht ist. Shopware steht vielerorts hoch im Kurs, weil die Nutzer aktiv und hilfsbereit sind. Im Forum werden oft wichtige Fragen diskutiert – beispielsweise auch zum Shopware Cookie Hinweis.

  • Texte in unterschiedlichen Sprachen für den Shopware Cookie Consent Manager

    Wenn Sie eine rechtssichere Shopware Cookie Nutzungszutimmung einholen möchten, brauchen Sie einschlägige Texte. Unser Consentmanager bietet diese als Vorlagen an. Als Ihr Consent Management Provider (CMP) sorgen wir dafür, dass die Shopware-Cookiebanner stets passend formuliert sind. Sie stehen überdies in 26 Sprachen zur Verfügung. Natürlich haben Sie aber ebenfalls die Möglichkeit, individuelle Anpassungen der Texte vorzunehmen.

  • Verhalten: So arbeitet unser Shopware Cookie Consent Manager

    Unser Shopware Cookiebanner bietet zwei Möglichkeiten, um Zustimmungen zu geben. Erstens eignet sich hierfür der „Akzeptieren“-Button. Zweitens hat auch der „Schließen“-Button diesen Effekt. Dies sichert Sie rechtlich ab. Viele Nutzer möchten Shopware Cookie Hinweise einfache wegklicken und wählen deshalb „Schließen“. Sie benötigen aber natürlich dennoch die Zustimmung, um den Besucher auf die Seite zu lassen. Unser Shopware Cookie Consent Manager arbeitet außerdem mit einem Countdown und gestattet das Scrollen sowie das Navigieren in Ihrem Shop.

    Integration des Shopware Cookie Consent Managers gelingt schnell und einfach

    Unser Shopware Cookie Hinweise lassen sich mittels Tag-Manager integrieren. Für Android und iOS stellen wir zudem ein inApp-Software-Development-Kit zur Verfügung, um diesen Prozess für native Anwendungen zu ermöglichen. Die Integration ist deshalb in folgende Internetpräsenzen möglich:

    • Webshop bzw. Webseite
    • mobile Webseiten (mit Responsive Design)
    • AMP Webseiten

Shopware, E-Commerce und Datenschutz – was gilt für Shopware Cookie Hinweise?

Einige Erläuterungen zu dem Zusammenspiel von Shopware-E-Commerce, Datenschutz und Cookie Hinweisen sind in den anderen Infoboxen erfolgt, aber noch nicht alle. Erstens entsteht eine Rechenschaftspflicht. Sie müssen gegenüber den Behörden nachweisen können, dass Sie den gesetzlichen Regelungen entsprechen. Unser Consent Manager für Shopware Cookies hilft diesbezüglich. Zweitens gibt es ein Recht auf das Vergessenwerden. Daten müssen auf Verlangen gelöscht werden.

IAB konformes CMP, DSGVO, TTDSP, CCPA und mehr

Häufig gestellte Fragen

Nicht sicher ob Sie ein CMP brauchen?

Um Ihnen mit Dingen wie DSGVO, CMP und Zustimmung zu helfen, haben wir hier die häufigsten Fragen zusammen getragen.

Sie können uns telefonisch unter 040/228544660 erreichen. Alternativ können Sie eine Mail an info@consentmanager.net schreiben. Beide Optionen sind nicht für den Support gedacht. Beachten Sie dies bitte. Hierfür geben wir Ihnen eigene Kontaktoptionen, sobald Sie unsere Consent Manager nutzen.

Wir haben ein einfaches Ergänzungsschema, um mit diesem Problem umzugehen und Sie fair zu behandeln. Reißen Sie die von Ihnen gebuchte Grenze, kommen pro 1000 Seitenaufrufe zwei Cent an Kosten hinzu.

Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Bei offenen Fragen können Sie sich immer an uns wenden. Die Integration ist aber so einfach gestaltet, dass Sie dafür in der Regel nicht unsere Unterstützung brauchen.

Ja, gerade für kleinere Shops bieten wir einen kostenlosen Test. Wie oben erwähnt, verlangen wir außerdem für bis zu 10.000 monatliche Seitenaufrufe prinzipiell kein Entgelt.

Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung erbringen können. Einige Punkte dieser FAQ können sich zudem im Laufe der Zeit ändern oder von Gerichten anders interpretiert werden. Deshalb sollten Sie immer Ihren Anwalt zu Rate ziehen!

CMP

Ihre Fragen zu CMP & Co.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie ein CMP brauchen oder nicht, treten Sie gern in Kontakt mit uns – wir werden Ihnen helfen die richtige Lösung für Ihr Unternehmen zu finden.